ALGI Antrag vor Antrag Gründungszuschuss

ALGI Antrag vor Antrag Gründungszuschuss

Beitragvon Pyro am 02.06.2011, 15:55

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich weiß, dass Fragen nach dem richtigen Zeitplan bei der Beantragung von Gründungszuschus hier schon sehr oft beantwortet wurden.
Meine Frage bezieht sich auch nur auf den ALGI-Antrag.
Ich habe selbst gekündigt (ja ich weiß dass ich eine 3-monatige Sperre bekomme) und möchte mich im August selbstständig machen. Mein Arbeitsverhältnis läuft bist zum 31.7.11.
Der ALGI-Antrag bzw. dessen Bewilligung/der Anspruch ist ja Grundlage für die Bewilligung des Gründungszuschuss.
Ich kann den ALGI-Antrag aber frühstens Ende Juli stellen, da ich dann erst meine Arbeitszeitbescheinigung bekomme und diese muss dem ALGI-Antrag beigefügt sein (unvollständige Anträge werden zurückgegeben).

Arbeitssuchend gemeldet bin ich schon. Meine Planung sieht vor am 1.8.11 und am 2.8.11 arbeitslos zu sein und mich am ersten Tag bei der AfA arbeitslos zu melden und am 3.8.11 zu gründen.
Ich habe nächste Woche einen Beratungstermin bei der AfA und würde mir dort den Antrag auf Gründungszuschuss aushändigen lassen und am 2.8.11 mit allen Unterlagen incl. Meldung mit Gründungsdatum ans Finanzamt wieder abgeben.

Meine Frage: kann ich überhaupt Gründungszuschuss beantragen ohne einen positiven ALGI-Bescheid zu haben? Oder muss der ALGI-Antrag zwingend vor dem Gründungszuschuss erfolgen?
Falls ja, wie lange dauert die Bewilligung in der Regel?

vielen Dank!
Pyro
 
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Re: ALGI Antrag vor Antrag Gründungszuschuss

Beitragvon mgb-consulting am 02.06.2011, 16:19

Hallo ...

Sie können den Antrag nicht stellen, weil das Gesetz den Leistungsbezug vorschreibt und der liegt zum Gründungszeitpunkt noch nicht vor.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: ALGI Antrag vor Antrag Gründungszuschuss

Beitragvon Pyro am 03.06.2011, 14:16

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. In den meisten Büchern, Foren etc. ist die Rede davon, dass man bei Selbstkündigung auch Gründungszuschuss beantragen kann.
Meistens wird dabei ein Zeitplan angedeutet, der vorsieht nach Beendigung des Angestelltenverhältnis zwei Tage arbeitslos zu sein und dann aus der Arbeitslosigkeit heraus zu gründen und den Gründungszuschuss zu beantragen.
Die Arbeitszeitbescheinigung wird aber erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnis ausgestellt. Diese "Zeitplanung" kann also nicht funktionieren, da man ja erst noch ALGI beantragen muss.
Ich verstehe nicht, wie soviele Quellen diesen Zeitplan für möglich halten und keiner die Tatsache mit der Arbeitszeitbescheinigung für den ALGI-Antrag erwähnt.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit den ALGI Antrag früher zu stellen?

Vielen Dank.
Pyro
 
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