Hallo,
ich weiß, dass Fragen nach dem richtigen Zeitplan bei der Beantragung von Gründungszuschus hier schon sehr oft beantwortet wurden.
Meine Frage bezieht sich auch nur auf den ALGI-Antrag.
Ich habe selbst gekündigt (ja ich weiß dass ich eine 3-monatige Sperre bekomme) und möchte mich im August selbstständig machen. Mein Arbeitsverhältnis läuft bist zum 31.7.11.
Der ALGI-Antrag bzw. dessen Bewilligung/der Anspruch ist ja Grundlage für die Bewilligung des Gründungszuschuss.
Ich kann den ALGI-Antrag aber frühstens Ende Juli stellen, da ich dann erst meine Arbeitszeitbescheinigung bekomme und diese muss dem ALGI-Antrag beigefügt sein (unvollständige Anträge werden zurückgegeben).
Arbeitssuchend gemeldet bin ich schon. Meine Planung sieht vor am 1.8.11 und am 2.8.11 arbeitslos zu sein und mich am ersten Tag bei der AfA arbeitslos zu melden und am 3.8.11 zu gründen.
Ich habe nächste Woche einen Beratungstermin bei der AfA und würde mir dort den Antrag auf Gründungszuschuss aushändigen lassen und am 2.8.11 mit allen Unterlagen incl. Meldung mit Gründungsdatum ans Finanzamt wieder abgeben.
Meine Frage: kann ich überhaupt Gründungszuschuss beantragen ohne einen positiven ALGI-Bescheid zu haben? Oder muss der ALGI-Antrag zwingend vor dem Gründungszuschuss erfolgen?
Falls ja, wie lange dauert die Bewilligung in der Regel?
vielen Dank!