Hallo zusammen,
ich beziehe derzeit ALG1 und plane eine Unternehmensgründung mit 3 Kollegen. Wir müssen hierzu zeitnah eine UG gründen, da noch weitere Gesellschafter beteiligt sein werden. Meine 2 Fragen hierzu:
- Falls ich die UG gründe, kann man dann zunächste weiter ALG1 beziehen und zu einem späteren Zeitpunkt auf den Gründerzuschuss wechseln? Oder bedeutet die Gründung einer UG als Mitgesellschafter dass ich nicht mehr arbeitslos bin und folglich Anspruch auf ALG1 verliere?
- Kann der Gründerzuschuss auch noch 1-2 Monate nach Gründung der UG beantragt werden oder ist dies dann zu spät?
Vielen Dank für ein Feedback!