Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon Tulpenzwiebel am 26.01.2012, 14:55

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Heute habe ich das Erstgespräch mit der Agentur für Arbeit geführt. In dem Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass mir auf Grund meiner Qualifikation und der Höhe meiner Abfindung kein Gründungszuschuss zustehen wird. Der Berater hat mir zwar ein Formular mitgegeben, aber die Hoffnung auf den GZ zunichte gemacht.

Das Gespräch war für mich schockierend. Ich bin seit 1.1.2012 arbeitslos, habe 12 Monate Anspruch auf ALG I und bin davon ausgegangen, dass mir der GZ zusteht und ich bis 31.12.2012 mein Gründungsvorhaben so weit voranbringen kann, dass die Tragfähigkeit meiner Geschäftsidee absehbar ist.

Durch die ablehnende Haltung der Arbeitsagentur verändert sich meine Situation grundlegend, denn ab dem 1. April wird mich die Arbeitsagentur mit aller Macht vermitteln wollen und ich werde somit keine Zeit haben, meine Existenzgründung voranzutreiben. Ich weiss nicht wie ich weitermachen soll. Gibt es eine Möglichkeit, die Argumente der Arbeitsagentur zu entkräften und doch noch irgendwie an den GZ zu kommen?
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon mgb-consulting am 26.01.2012, 15:35

Hallo ...

die Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss ist zum 28. Dezember 2011 wirksam geworden und somit wurde aus dem ehemaligen Rechtsanspruch eine Ermessensleistung.

Da es noch keine ausreichenden Erfahrungen mit dem "Ermessen" gibt, bleibt zunächst abzuwarten, wie sich die Entscheidungsgewalt der Arbeitsgentur im Hinblick auf die Gründerszene auswirken wird, d.h. ob das eigenständige "Ermessen" beibehalten wird oder zukünftig vielleicht durch interne Dienstanweisungen in engere Regeln gefasst wird.

Ich kann mir gut vorstellen, dass zukünftig das Arbeitslosengeld selbst als Zuschussersatz genutzt wird, indem, durch die Gesetzesänderung provoziert, haufenweise Nebenerwerbsgründungen geschaffen werden. Der Gründer erhält auf diese Weise sein Arbeitslosengeld und steht auf dem Papier dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Im Hintergrund allerdings treibt er seine Gründung voran, erläutert dies bei Bewerbungen und erhält daraufhin eine Absage. Ob sich die Abeitsagenturen durch diese Neuregelung dann sehr viel besser stehen ist die Frage.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon Tulpenzwiebel am 26.01.2012, 15:45

Nebenerwerbsgründung - das hört sich ja interessant an.

Wie muss ich das bei der Agentur für Arbeit anleiern? Welche Regeln gelten für diese Nebenerwerbsgründungen? Geht das auch, wenn ich eine UG (haftungsbeschränkt) als Nebengewerbe gründe?
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon mgb-consulting am 26.01.2012, 15:53

Hallo ...

bei der Arbeitsagentur müssen Sie gar nichts tun, insoweit Sie "müssen" im Sinne von Etwas anmelden verstehen.

Sie müssen sich um einen Job bemühen, der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stehen und eigene Aktivitäten zeigen, um keine Kürzungen zu riskieren.

Das Nebengewerbe wird angemeldet und Sie treiben Ihre eigene Geschäftsidee voran.

Das hieraus resutierende Nebeneinkommen wird angerechnet, wie... das habe ich Ihnen unten angehängt, geregelt ist dies in § 141 SGB III.

MfG
MGB-Consulting

§ 141 SGB III Anrechnung von Nebeneinkommen

(1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.

(2) Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

(3) (weggefallen)

(4) Leistungen, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
1.von seinem Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildung wegen der Teilnahme oder
2.auf Grund eines früheren oder bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme
erhält, werden nach Abzug der Steuern, des auf den Arbeitnehmer entfallenden Anteils der Sozialversicherungsbeiträge und eines Freibetrages von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
mgb-consulting
 

Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon Tulpenzwiebel am 26.01.2012, 16:22

Sehe ich das richtig, dass der Weg via Nebengewerbe etwas vorteilhafter erscheint als über den Gründungszuschuss? - Angenommen, der Gründungszuschuss würde mir doch gewährt werden, dann würde ich vom 1. April für 6 Monate bis Ende September den GZ erhalten. Mit dem Nebengewerbe könnte ich bis 31.12.2012 ALG I beziehen. Ich hätte OHNE den GZ ganze drei Monate mehr Zeit um zu sehen, ob die Gründung erfolgreich ist.

Ein Punkt fällt mir hier jedoch noch ein: Wenn ich der Arbeitsagentur zur Vermittlung zur Verfügung stehe, dann kann es ja sein, dass mich der eine oder andere Arbeitgeber haben möchte. Wenn ich ablehne, dann riskiere ich Kürzungen.
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon mgb-consulting am 26.01.2012, 17:54

Hallo ...

die Anmeldung eines Nebengewerbes ist, was die Förderung über das Arbeitslosengeld angeht, ohne Zweifel vorteilhafter als die Neuregelung über den Gründungszuschuss.

Dennoch... Sie riskieren Kürzungen, wenn Sie eine sichere Vermittlung ablehnen, haben dafür aber den Vorteil, dass Sie zweigleisig fahren können.

Wenn Sie einen Super-Job angeboten bekommen, dann können Sie diesen Job annehmen, sollte das Geschäft wie eine Bombe einschlagen, dann können Sie aus dem Nebenerwerb einen Haupterwerb machen und beenden die Arbeitslosigkeit.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon Tulpenzwiebel am 26.01.2012, 21:35

Danke für die schnelle Unterstützung. Das sind ja doch ganz passable Aussichten und mein erster Schock wegen der Arbeitsagentur hat sich gelegt.
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon gruendungsberater24 am 02.02.2012, 06:54

Hallo,

ich möchte mich kurz zum Thema UG-Gründung im Nebenerwerb äußern:

Selbstverständlich ist es möglich, auch eine Kapitalgesellschaft im Nebenerwerb zu gründen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Sie sich im Geschäftsführervertrag eine Arbeitszeit von max. 14,9 Stunden wöchentlich zugestehen. Wenn Sie sich dann noch ein Gehalt auf 165 Euro-Basis zahlen, bleibt Ihr Gewinn im Unternehmen und die Arbeitsagentur sitzt anrechnungstechnisch auf dem "trockenen".

Im Übrigen "müssen" Sie die Nebentätigkeit dem Arbeitsamt anmelden. Dies geschieht mittels der Änderungsmitteilung, die Sie meist mit den Anträgen erhalten. Ablehnen können die eine Nebenbeschäftigung allerdings nicht.

Viele Grüße und viel Erfolg

Michael Köhler
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon Tulpenzwiebel am 02.02.2012, 07:41

Das ist ja genial! Danke für den wertvollen Hinweis.
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Re: Agentur für Arbeit lehnt Gründungszuschuss ab. Was tun?

Beitragvon riedexco am 03.02.2012, 19:41

Super Info aus Barchfeld zur UG - vielen Dank.

Gruss
Wolfgang Riedel
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