Hallo zusammen,
Wir haben zu zweit eine GmbH gegründet.
Heute habe ich die Mitteilung bekommen, dass mein Antrag auf Gründungszuschuss abgewiesen wurde. Grund ist, dass ich nur zu 40% an dem Unternehmen beteiligt bin und somit nicht weisungsfrei die selbstständige Tätigkeit ausüben kann. Ich bin jedoch als Gesellschafter eingetragen.
Gibt es nun noch eine Möglichkeit Einspruch gegen das Urteil einzulegen? Vielliecht nachträglich in den Gesellschaftsvertrag eintragen lassen, dass ich mit den 40% über eine Sperrminorität verfüge?
Bringt es nichts, dass ich auch noch Geschäftsführer bin?
Vielen Dank im Voraus!