Abgelehent wegen 88 tage

Abgelehent wegen 88 tage

Beitragvon android am 03.01.2012, 19:44

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo ich bin neu hier im Forum und habe hier schon interessante Sachen gelesen, die auch sehr informativ waren.
ich habe mich zum 31.10.11 selbständig gemacht und heute nochmal mit der AA telefoniert und mir wurde mitgeteilt das mein Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde weil ich 2 tage über der Frist bin!
so jetzt erkläre ich es mal genauer:
ich war am 25.10.11 beim AA habe das meiner Bearbeiterin mitgeteilt das ich mich selbständig machen möchte und sie hat mir den Antrag auf Gründungszuschuss gegeben (da stand auch oben rechts 25.10.11)
da hatte ich noch ca. 105 tage Anspruch auf ALG 1 (meinte die Beraterin zu mir)
darauf hin meinte sie ich müsste noch diese Woche Gewerbe anmelden. Also war ich bei der Stadt (am 27.10.11 ) und habe dort mein Gewerbe angemeldet (zum 31.10.11 Tätigkeit beginn)
Danach habe ich BP geschrieben Fachkundigestellungnahme besorgt (war auch okay) und am 23.11.11 hatte ich wieder ein Termin alle unterlagen abgegeben und sie meinte sieht sehr gut aus!
naja letzte woche beim AA angerufen und die meinten zu mir das ich in ein paar tagen post bekommen aber so wie es aussieht wurde es bewilligt.

so heute nochmal mit AA telefoniert und die Beraterin hat mich zurück gerufen und meinte es wurde abgelehnt weil ich 88 tage Anspruch hatte und nicht 90 tage.

jetzt habe ich auf mein bewilligungs bescheid geguckt (ALG1) da steht 1.10.11 restanspruch 119 tage.

was ich nun wissen möchte kann ich da gegen wiederspruch einlegen??
Was ist Ausschlag gebend das datum wo ich den antrag gestellt habe oder ab wann mein gewerbe angemeldet wurde???
android
 
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Re: Abgelehent wegen 88 tage

Beitragvon coaching-zentrum am 03.01.2012, 22:20

http://www.google.de/search?q=gr%C3%BCn ... =firefox-a

1. und 2. Titel müssten eigentlich hilfreich sein.

Gruß
Michael
coaching-zentrum
 
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