Abgabefrist?

Abgabefrist?

Beitragvon SebHB am 30.08.2011, 20:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich bin seit dem 1.1 Arbeitslos und möchte mich so spät wie möglich Selbstständig machen da ich unter Saison Arbeit leide.
Wenn ich das richtig sehe verfällt mein Anspruch am 01.09 (?, oder ist das Tag genau?).
Bevor ich den Antrag abgebe muss ich aber die Tragfähigkeitsbescheinigung haben und dann gilt der Tag an dem ich den Antrag eingereicht habe?
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon mgb-consulting am 02.09.2011, 13:29

Hallo ...

sowas finde ich total cool... am 30.08. nachzufragen, ob die Anspruchsfrist vielleicht am übernächsten Tag verfällt :lol: wenn man 8 Monate Zeit hatte sich zu erkundigen :D

MfG
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon SebHB am 02.09.2011, 15:34

ahwo ich habe mich verschrieben. Der Anpruch verfällt am 01.10.

Ich mache mir eh nächste Woche einen Termin zur Tragfähigkeitsprüfun. Leider muss man ca. 2-3 Wochen warten bis man ein Temrin bekommt.
Am besten ich rufe dann nochmal meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt an ob erstmal nur die Abgabe des Antrags geht?!
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon gruendungsberater24 am 08.09.2011, 18:06

Hallo,

nein, die Abgabe des Antrages alleine geht nicht. Mit der Sachbearbeiterin reden, dass sich die Abgabe ein paar Tage verzögert.

Wichtige Termine:

1. Tag der Antragstellung (ist der Tag, an dem man den Antrag abgeholt hat)
2. Tag der Geschäftsaufnahme (ist der Tag, zu dem man seine selbständige Tätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt anmeldet)

Beide Termine müssen vor dem 01.10. liegen. Die tatsächliche Abgabe kann auch noch danach erfolgen.

ABER: In diesem Fall würde ich nicht erwarten, dass eine nahtlose Weiterbezahlung der Leistungen funktoniert.

Viele Grüße

Michael Köhler

P.S. Ich würde mir eher die Frage stellen: Was passiert, wenn die fachkundige Stelle der Meinung ist, dass das Vorhaben nicht tragfähig ist? Konzept neu erstellen oder sich was anderes überlegen geht ja auch nicht soooooo schnell :wink:
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon SebHB am 09.09.2011, 10:59

Hallo,
genau die vermutung ist eingetroffen.
Ich hatte gestern kurz mit der Stelle telefoniert bei der ich die Tragfähigkeitsprüfung machen wollte. Ich hab zwar für den 20.09 einen Termin bekommen allerdings nahm mit der MItarbeiter den Wind aus den Segeln und meinte doch glatt ohne eine Ladenfläche soll ich das alles ganz schnell vergessen.
Angeblich geht es um die Einschätzung für die Miete und Umbaukosten, wobei ich mir schon einige Objekte angeschaut habe und Ihm sagte das ich halt mit den schlimmsten Kosten kalkuliere.
Ich solle ja kein Pachtvertrag unterschreibe naber was in dr Hand haben. Ehrlich gesagt ich wüsste nicht wie das gehen soll. Weiss da jemand von euch mehr?

2te sache falls das nichts wird, ist es möglich das ich für ca. 3 Monate wieder Arbeiten gehe, mich dann wieder Arbeitslos melde und den Gründungszuschuss beantrage? Oder wird da irgendwas angerechnet weil ich schon 9 Monate Arbeitslos war?
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon gruendungsberater24 am 09.09.2011, 11:46

Wenn Sie jetzt 3 Monate arbeiten gehen, sich dann wieder arbeitslos melden, weiss ich nicht, ob und ggf. wie lange Sie dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Aber selbst wenn es so wäre, hätten Sie keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss in der derzeitigen Form.

Da ich Ihr Vorhaben nicht kenne, kann ich Ihnen auch keinerlei Auskünfte über mögliche Zusammenhänge bei der Tragfähigkeit geben. Bei welcher Stelle haben Sie denn den Termin gemacht?

Weitere Informationen zur Neuregelung der Gründungszuschusses ab 01.11.2011 finden Sie in meinem Downloadbereich unter http://gruendungsberater24.de/downloads/

Es geht so, wie es die fachkundige Stelle verlangt natürlich nicht wirklich. Wenn Sie die Gründung von Ladenfläche abhängig machen (müssen), brauchen Sie diese natürlich auch zum Gründungsdatum. Sollten Sie vorher den Mietvertrag unterschrieben haben und dann die Gründung aufgrund einer Ablehnung von Gründungszuschuss nicht realisieren, haben Sie die Miete "an der Backe".

MfG

Michael Köhler
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon mgb-consulting am 09.09.2011, 13:28

Hallo ...

wenn die Gesetzesänderung zum Gründungszuschuss zum 1. November 2011 rechtskräftig wird, dann beträgt der zur Beantragung des Gründungszuschusses erforderliche Restanspruch auf ALG-I nicht mehr 90 Tage, sondern 150 Tage.

Somit wird es erforderlich, mindestens 120 Tage sozialversicherungspflichtig angestellt zu sein, um den derzeit noch vorhandenen Restanspruch von 90 Tagen um weitere 60 Tage auf dann 150 Tage auszubauen, da man auf zwei Arbeitstage einen Tag Anspruch auf ALG-I erwirbt (Vgl. § 127 SGB-III).

Was den Mietvertrag angeht, so kann man sich diesen durch eine einfache Vereinbarung sichern, indem man ihn in einer Präambel von der Gewährung von Gründungszuschuss und Finanzierungszusage der Hausbank (sofern erforderlich) abhängig macht. Man hat somit die Gewissheit, das Objekt bei positiven Entscheidungen zu erhalten, ohne das Risiko der Mietbelastung im Versagungsfalle eingehen zu müssen.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Abgabefrist?

Beitragvon SebHB am 11.09.2011, 23:45

Vielen Dank für eure Antworten.


@gruendungsberater
Aber mal ehrlich gerade als Existenzgründer sich eine Immobilie
an die Backe zu kleben sit ganz schön gefährlich!

Ich kann mir auch nciht vorstellen das ein Hausverwalter oder Immobilienmakler
mir eine Immobilie warm hält und an den Gründungszuschuss binde.

@mgb
Danke, das sind ja mal konkrete Daten.
Das ist ja schonmal ernüchternd aber nicht aussichtslos mit den 4 Monaten.

Finanzierung benötige ich nicht das Geschäft soll mit Eigenkapital finanziert werden.
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