Hallo,
nein, die Abgabe des Antrages alleine geht nicht. Mit der Sachbearbeiterin reden, dass sich die Abgabe ein paar Tage verzögert.
Wichtige Termine:
1. Tag der Antragstellung (ist der Tag, an dem man den Antrag abgeholt hat)
2. Tag der Geschäftsaufnahme (ist der Tag, zu dem man seine selbständige Tätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt anmeldet)
Beide Termine müssen vor dem 01.10. liegen. Die tatsächliche Abgabe kann auch noch danach erfolgen.
ABER: In diesem Fall würde ich nicht erwarten, dass eine nahtlose Weiterbezahlung der Leistungen funktoniert.
Viele Grüße
Michael Köhler
P.S. Ich würde mir eher die Frage stellen: Was passiert, wenn die fachkundige Stelle der Meinung ist, dass das Vorhaben nicht tragfähig ist? Konzept neu erstellen oder sich was anderes überlegen geht ja auch nicht soooooo schnell
