Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon Handcreme am 14.10.2011, 14:41

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

also bei mir stellt sich folgende Problematik! Momentan bin ich noch fest angestellt, möchte aber das Unternehmen bald verlassen! Leider wird mir mein Chef nicht den gefallen tun und mir kündigen!

Und da ich ja dann kündigne muss/will, habe ich ja zunächst kein Anrecht auf die staatlichen Förderungen (ALG1 und den Zuschuss)! BP etc. ist auch alles soweit schon fertig!

Ich hätte jetzt schon ein paar kleiner Projekte, die ich betreuen könnte, aber ich möchte auch nicht auf die Förderung verzichten! Seht ihr da eine Möglichkeit trotz Firmengründung noch die Förderungen vom Staat einzufahren! (je mehr ich schreibe desto weniger glaub ich dran, dass es einen Möglichkeit gibt)! Aber naja man weiß ja nie!

Danke schon mal vorab!
Zuletzt geändert von Handcreme am 17.10.2011, 07:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon mgb-consulting am 14.10.2011, 15:51

Hallo ...

wenn Sie jetzt, mit Zustimmung des Chefs, ein Nebengewerbe anmelden, dann können Sie nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Aussitzen der Sperrzeit dieses Nebengewerbe zum Vollerwerb umändern und hierfür den Gründungszuschuss beantragen.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon Handcreme am 17.10.2011, 08:44

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Hallo,

Danke für die Antwort! Die Idee mit dem Nebengewerbe finde ich sehr gut!

Aber könnte es da nicht eventuell Probleme geben, wenn ich später das Gewerbe umschreibe und das gleiche Tätigkeitsfeld habe?!?!? Wenn ich ja schon etwas gearbeitet habe in dem Tätigkeitsfeld, wieso sollte es dann noch mal gefördert werden!
Ich gründe ja quasi nicht neu! Ich wandele ja nur etwas um!

Ich könnte mir vorstellen, dass das Amt da vielleicht nicht mitspielt!

Ist jemand schon diesen Weg gegangen?

LG
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Re: Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon mgb-consulting am 17.10.2011, 09:03

Hallo ...

der Unterschied liegt darin, dass Sie das Nebengewerbe aufgrund des Arbeitsplatzverlustes zum Vollerwerb machen.

Es gibt Arbeitsagenturen, des die Umschreibung des Nebenerwerbs zum Vollerwerb als Zuschuss begründendes Ereignis anerkennen, es gibt aber auch Agenturen, die darauf bestehen, dass das alte Gewerbe zuvor abgemeldet wird.

Man kann daher nicht sagen, zu welcher Variante Ihre Arbeitsagentur tendiert, ich habe mit Mandanten bei der Gründung schon beide Varianten erlebt.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon Handcreme am 17.10.2011, 09:54

Hallo MGB-Consulting und schon mal Danke vorab für Ihre Hilfe!

Das heißt dann also zu gut deutsch ein Nebengewerbe ist schon mal der richtige Schritt!

Auch wenn sich die Tätigkeitsfelder überschneiden? Also wenn ich jetzt als Nebengewerbe „Bürotätigkeiten „ angebe und dann ein Büro für „Bürotätigkeiten gründe? Sowas gibt aus Ihrer Erfahrung her keine Probleme?

Das wäre ja sehr gut! Dann wäre das Nebengewerbe sozusagen der Einstieg in die Selbstständigkeit! Egal ob ich jetzt gekündigt werde oder kündige? Das wäre ja sehr schön!! :D

Viel Dank für die Infos!

MFG
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Re: Zuschuss auch nach der Gründung möglich?

Beitragvon Corton am 28.11.2011, 12:47

Beeilung ist aber angesagt da in 2012 sehr viele gründungszuschüsse zusammengestrichen werden sollen.
Corton
 
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