Mwst bei Einkauf aber wie?

Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon Lummi am 21.03.2011, 20:00

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Zusammen ich habe mich durchgelesen und leider nichts zum Thema gefunden.

Ich möchte einen Hardware Onlineshop aufbauen und habe viele Hersteller angefragt zwecks Partnerschaft etc.. und haben auch schon welche zugesagt. Ich habe ne Menge Preislisten bekommen und zum Schluss steht immer "Alle Preise sind Netto zzgl der gesetzliche MwSt" . Heist das etwa, wenn ich ein Produkt aus dem Katalog auswähle das Zb. 10,00€ kostet ich noch 19% dazurechnen muss? Also zb 11,90€ Gesamt Preis?. Oder kauf ich das tatsächlich für 10€?

Weil ich kann ja theoretisch nicht mithalten mit der konkurenz denn ich muss ja dann 10€ listen preis und dann 19% Mwst auf die 10€ bezahlen dann sind wir bei 11.90 und dann muss ich nochmal 19% mwst zum kunden tragen oder sehe ich da was falsch?

Egal welche Lösung auf meine Frage ensteht.. wie muss dann meine Rechnung Aufgelistet sein?

Ich bin auch ein Kleinunternehmen und ich habe gelesen das man sich auf §19 berufen kann. Muss man das einfach auf die Rechnung schreiben? So in der art wie " Hiermit berufe ich mich auf §19 " oder wie sollte das richtig aussehen?

Währe Super wenn ihr meine Fragen beantworten könntet.


Im Vorraus Vielen Dank

Lummi
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon TobyDdorf am 22.03.2011, 16:48

Einkauf
= Vorsteuer (VSt) = die musst Du immer zahlen
a) Nutzt Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, darfst Du die geleistete Vorsteuer aber nicht beim Finanzamt geltend machen (Du zahlst schließlich keine USt mit der es verrechnet werden könnte). In dem Fall gehören die Kosten für die Vorsteuer zu den Anschaffungskosten und werden somit als Aufwand gebucht.
b) Nutzt Du die Kleinunternehmerregelung nicht, so kannst Du die geleistete Vorsteuer auch entsprechend als Vorsteuer buchen und beim Finanzamt geltend machen.

Verkauf
= Umsatzsteuer (USt)
a) Kann der § 19 UStG angewendet werden und findet er auch tatsächlich Anwendung, dann brauchst Du auf Deinen Verkaufspreis keine Umsatzsteuer erheben.
Muss man das einfach auf die Rechnung schreiben? In dem Fall ist bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt das entsprechende Kreuzchen zu machen. Zudem muss auf den Rechnungen der Zusatz: "Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten." aufgeführt sein. Der erhaltene Betrag wird "brutto" als Umsatz (Warenerlös wie auch immer Du es nennen möchtest) gebucht.
b) Findet die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung, so musst Du Umsatzsteuer erheben und diese entsprechend buchen. Zur "Belohnung" darfst Du dagegen die von Dir gezahlten Vorsteuern geltend machen.


Weitere Infos dazu findest Du bspw. hier:
http://www.bmwi-unternehmensportal.de/u ... /index.php

http://www.gewerbe-anmelden.info/kleing ... euern.html

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html


Man sollte also gründlich prüfen, ob sich die Inanspruchnahme des § 19 I UStG für den eigenen Betrieb tatsächlich rentiert.

Des Weiteren solltest Du zusehen, dass Du bei Deinen Lieferanten entsprechende Rabatte auf die Preislisten aushandelst. Was der Einkauf spart, braucht der Verkauf nicht zu verdienen.

Bei Fragen fragen.
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon Lummi am 22.03.2011, 17:29

Ich nehme das mit § 19 ins anspruch

Also das heist wenn ich netto was kaufe zum bsp für 10€ werden dann noch vom hersteller 19% draufgehauen? ist das richtig? .. des heist alle preise die da drauf stehen muss ich immer +19% rechnen ?
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon TobyDdorf am 22.03.2011, 17:47

Ja, genau.

Wobei Dein Preis dann bspw. 10,00Euro + 19% VSt = 11,90 Euro beträgt. Dies wird dann auch so in den Warenbestand übernommen.

Würdest Du die Regelung nicht in Anspruch nehmen, dann würden nur 10,00 Euro in den Warenbestand gebucht werden und die 1,90 Euro VSt entsprechend als Vorsteuer gebucht sowie gegen die USt-Schuld gerechnet werden.
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon Lummi am 22.03.2011, 19:17

Okay das heist das ich gar nicht alles nachrechnen muss okay..

muss ich dann auf der rechnung auch für den endverbraucher die mwst ausweisen also meine steuer 10€+19%= 11,90€

Rechnung

Brille: 11,90€
Mwst +19%
--------------------------
14,16€

?????

oder Brille: 10€
Mwst 19%
---------------
11,90



oder egal für wieviel ich es kaufe aber muss immer +19% mwst ansetzen für meinen preis
zb ich kauf was für 120€ und verkaufe es für 250€ dann muss ich die 250€+19%?
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon TobyDdorf am 23.03.2011, 13:52

Hi,
ich habe Dir gerade eine persönliche Nachricht geschickt.

Bei Fragen fragen.
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Re: Mwst bei Einkauf aber wie?

Beitragvon davanala am 12.07.2011, 21:42

TobyDdorf hat geschrieben:(...)
Zudem muss auf den Rechnungen der Zusatz: "Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten." aufgeführt sein.



Das ist so nicht ganz richtig, siehe hier:

http://www.haendlerbund.de/rechtsinform ... ternehmer-


Herzliche Grüße
davanala
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