Kiosk eröffnen "Basics"

Kiosk eröffnen "Basics"

Beitragvon ChristianS am 18.06.2010, 02:40

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Neben dem Umstand Selbständiger zu sein sich dementsprechend zu Versichern, einen Steurberater zu haben und gute ZuliefererVerträge habe ich ganz naive Fragen zur Organisation.

Ich möchte meine Küche gerne als Gewerbefläche nutzen und dort vom Fenster aus Tabak und andere Waren verkaufen.

Wie realisiere ich dies legal?
Welche gesetzlichen Relevanten Fehlgriffe habe ich begangen brächte ich eine klingel an und verkaufe vom Fenster aus Waren? Oder anders herum was muss ich machen um dies legal zu tun?
ChristianS
 
Beiträge: 1
Registriert: 18.06.2010, 02:31

Re: Kiosk eröffnen "Basics"

Beitragvon MartinPL am 03.07.2010, 07:20

Bei sowas mal beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen und bei der IHK, in dieser Reihenfolge.
MartinPL
 
Beiträge: 7
Registriert: 03.07.2010, 06:45

Re: Kiosk eröffnen "Basics"

Beitragvon garbs am 03.07.2010, 10:12

ChristianS hat geschrieben:...Ich möchte meine Küche gerne als Gewerbefläche nutzen und dort vom Fenster aus Tabak und andere Waren verkaufen....


Coole Sache, ein eigener Kiosk in der Küche! :mrgreen:
Ich nehme mal an, dass vor deinem Küchenfenster reichlich Laufkundschaft vorbeikommt, die einen Bedarf nach Kioskartikeln hat? Wenn das der Fall ist, wäre mein erster Schritt der Besuch eines Existenzgründungsseminars. Die Gelegenheit würde ich dafür nutzen, um diese spezielle Geschäftsidee mit dem Kursleiter zu besprechen. Falls er mir nicht weiterhelfen kann sollte er zumindest Empfehlungen und/oder Kontakte zu den "richtigen" Stellen für mich haben. Falls nicht, würde ich mein Geld zurückverlangen! :wink:
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

  • Anzeige

Zurück zu Gründerberater & Gründercoaching

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast