Re: Gründungszuschüsse für neues Gewerbe trotz bestehendem G
von mgb-consulting am 09.01.2012, 19:04
Hallo ...
grundsätzlich dient der Gründungszuschuss dem Aufbau einer tragfähigen Vollexistenz und er ist beantragbar, sofern man im ALG-1 Bezug steht und über einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen verfügt.
Da Sie Student sind, gehe ich davon aus, dass Sie nicht im ALG-1 Bezug stehen und somit keine Voraussetzungen zur Beantragung gegeben sind.
Aber... selbst wenn Sie ALG-1 beziehen würden und Ihnen ein Antrag bewilligt worden wäre, dann dürften Sie ihn nur einmalig beziehen, um hiermit eine tragfähige Vollexistenz aufbauen zu können.
Wenn Sie allerdings mit dieser Gründung scheitern, dann dürfen Sie 24 Monate nach dem letzten Bezug und unter Erfüllung der eingangs genannten Voraussetzungen erneut einen Antrag stellen.
MfG
MGB-Consulting