Gründercoaching probleme mit Berater

Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon atticus444 am 04.08.2010, 20:11

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo

ich hoffe einer der fachkundigen Berater kann mir helfen.
Ich will ein Gründercoaching in Anspruch nehmen, bin seit 2 Jahren am Markt und brauche Hilfe bei der Finanzierung eines Expansionsvorhabens. Habe also den Antrag gestellt (Gründercoaching mit 50% Eigenanteil) und einen Berater kontaktiert, der heute sein Angebot zusandte. Darin sind einige problematische Dinge:

Zahlungsmodlitäten
Bei einer Gesamtsumme von 7140 EUR soll ich 4140 EUR bei Vertragsschluß und den Rest 14 Tage nach Vertragsschluß zahlen.

Beratungsdauer
Eine Klausel besagt dass die Beratung in jedem Fall 90 Tage nach Vertragsschluß beendet wird.

Beratungsinhalte
Es ist nur die Rede von Marketing nicht jeoch von Finanzierungsbegleitung

Ist das so üblich? Wie sind denn die Vertragsbedingungen von anderen Beratern?Gehen diese Dinge konform mit den KfW Bedingungen die teilweise (was Zeiträume etc betrifft) total abweichen.

Wer kann was dazu sagen und mir helfen?

Atticus
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon mgb-consulting am 05.08.2010, 09:33

Hallo ...

ich habe Ihnen hier > http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Service/Kreditantrag_und_Formulare/Merkblaetter/Merkblatt_-_Gruendercoaching_Deutschland.jsp einmal das Merkblatt für das KfW-Gründercoaching verlinkt, hier werden Ihre Fragen zum großen Teil beantwortet.

Was Ihre Fragen angehen, so wird ein guter Berater nicht ohne eine Anzahlung mit der Arbeit beginnen, weil die langjährige Praxis immer wieder zeigt, dass ein Mandant, der keine Vorleistung erbringt, nicht ernsthaft an seiner eigenen Gründungsplanung mitarbeitet, weil es aus seiner Sicht ja "für lau" ist.

Ein unerfahrener Berater wird sich mitunter darauf einlassen, ein guter und erfahrener Berater nicht.

Was die Bearbeitungsdauer angeht, so setzt auch hier ein erfahrener Berater eine zeitliche Grenze und stellt danach seine Abschlussrechnung, denn auch hier zeigt die langjährige Praxis, dass es bei vielen Mandanten Gewohnheit ist, eine Beratung durch Verzögerung schleichend auslaufen zu lassen.

Dies ist z.B. immer dann der Fall, wenn sich der Gründer seines Vorhabens nicht ganz sicher ist und zwischenzeitlich seine Meinung ändert. In diesem Fall lässt er dann den Berater arbeiten, ändert seinen Gründungswunsch und beendet für sich die Beratung, indem er nicht klar "Schluss" sagt, sondern immer wieder und wieder verzögert.

Ich denke, dass jeder Berater diese Erfahrungen in seinen Anfangsjahren irgendwann einmal gemacht hat.

Von daher sind mir die beiden ersten Punkte durchaus verständlich, der dritte Punkt ist zwar Verhandlungssache, gehört aus meinem Verständnis heraus allerdings schon mit zu einer umfassenden Begleitung.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon Phaser am 05.08.2010, 14:04

Hallo zusammen,

ist schon komisch von Problemen zu sprechen. Vielleicht sollten Sie erstmal konkret mit Ihren Berater sprechen. Wieso er das Angebot so erstellt hat.

Wo waren Sie da??? Fragen Sie bei Angebotsanfrage nicht nach Zahlungsmodalitäten??? Sie sind doch seid zwei Jahren Unternehmer Oder??

[b]Ich kann mgb-Consulting nur in allem vollumfänglich zustimmen.[/b]

Diese Förderbedingungen sollten auch dahingehend geändert werden, das der geförderte grundsätzlich die Beratungsleistung selbst Bezahlen muss. Er sollte auch für die Dokumentation und die Abrechnung gegenüber der KfW in die Pflicht genommen werden.

Nur so lässt sich eine Punktgenaue Förderung erreichen für alle Beteiligten.

Dieses es gibt doch die Förderung verschlechtert die Beratungsleistung erheblich meiner Meinung nach. ABer auch wie beschrieben die Motivation des Gecoachten. Es ist ja dann nicht sein Geld:((((

Also Viel Erfolg
Phaser
 
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon atticus444 am 05.08.2010, 16:44

Hm. Also ganz ehrlich sind diese Antworten nur aus der Beratersicht heraus betrachtet. Ich bin seit 2 Jahren Unternehmer ganz recht deshalb prüfe ich ja das Angebot meines Beraters bevor ich es unterschreibe. BTW ich hab es nicht unterschrieben und such mir jetzt einen anderen Berater, denn die Zahlungsbedingungen kann ich absolut nicht nachvollziehen. In meinem Unternehmen geht das auch nicht, ich kriege in aller regel 30% Anzahlung und den ganzen Rest in einer Summe 4-6 Wochen nach Rechnungsstellung. Wie soll ich wenn ich über 50% sofort und den Rest nach 14 Tagen zahlen muß den den Beratungserfolg und -fortschritt weiter bewerten? Der Berater hat sein Geld und gut is...ne Leute so gehts garantiert nicht. Außerdem kann ich doch Teile des Coachings auch erst später in Anspruch nehmen oder gar nicht weil mir die Beratungsleistung nicht zusagt ? Das ist doch gegessen wenn ich nach 14 tagen alles bezahlt habe. Und die Gefahr dass ich nicht mitwirke ist auch nicht gegeben, ich hab ein massives Interesse an der Erstellung von Planungsrechnungen etc die ich für das Bankgespräch brauche. Mal sehen ob ich überhaupt noch Beraterleistungen brauche, bei solchen Knebelverträge bin ich jedenfalls nicht bereit diese in Anspruch zu nehmen. Und nicht vergessen, es gibt in meinem fall nur 50% Zuschuß, das ist keine 90% Förderung wie bei den ALG beziehern direkt nach Gründung.
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon Phaser am 05.08.2010, 18:18

Wie vorher gesagt,

aus meiner Praxis ist mir kein Berater bekannt der seine Kunden vor Angebotserstellung nicht die Zahlungsmodalitäten nennt. Um genau das was Sie jetzt machen zu vermeiden.

Die Kollegen machen diese sachen aus langjähriger Erfahrung und guten Reputationen. Welche haben Sie das wir unser Geld bekommen????

Das Sie nur 30% bekommen liegt doch an Ihnen:)) Der Kollege wird Ihren Auftrag nur zu diesen Bedingungen annehmen. Er bestimmt die Zahlungsmodalitäten nicht Sie.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche.

P.S.: Ob 90% oder 50% Förderung bekommen. Sie beauftragen den Berater und Sie sind der Vertragspartner. Habern Sie die Kfw mal gefragt wann die nach Abschlussbericht zahlen???
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon mgb-consulting am 05.08.2010, 20:25

Also ganz ehrlich sind diese Antworten nur aus der Beratersicht heraus betrachtet.

Hallo ...

natürlich sind diese Antworten aus Beratersicht geschrieben, wie anders sollte ein Berater denn sonst schreiben, als aus seiner eigenen Sicht. Warten Sie ab, vielleicht kommt ja noch der eine oder andere Gründer oder Unternehmer und äußert sich zu dem Thema.

In der Sache selbst, zeigen Ihre Äußerungen, wie wichtig es für einen Berater ist, seine Leistung anteilig bevorschussen zu lassen, denn Sie schreiben ja selbst, dass Sie die Leistung bewerten möchten.

De facto bringen Sie damit zum Ausdruck, dass Sie nur dann zahlen werden, wenn Ihnen das Beratungsergebnis gefällt und knüpfen damit die Honorierung an das Ergebnis der Beratung.

Als Berater erhalte ich jedoch eine Aufgabenstellung, die ich objektiv angehen und erledigen muss. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass ein Vorhaben nicht machbar oder tragfähig ist, demzufolge das Ergebnis der Beratung auch einmal nicht den Wünschen des Kunden entsprechen kann.

Ein seriöser Berater würde an dieser Stelle mit Recht sein Honorar einfordern, Sie würden es jedoch verweigern, weil Ihnen das Beratungsergebnis nicht gefällt.

Aus exakt diesem Grunde kann man jedem angehenden Berater nur dringend anraten, sich seine Leistung bevorschussen zu lassen und den Vertrag um einen Passus zu ergänzen, der den Unternehmer dazu zwingt, auch negative Beratungsergebnisse akzeptieren und honorieren zu müssen.

Witzigerweise glauben viele Unternehmer die Leistung eines Beraters an den Erfolg der Beratung knüpfen zu wollen, niemand käme auf den Gedanken, die Rechnung des Steuerberaters nur dann zu zahlen, wenn er eine Erstattung bekommt.

Was die Zahlungsweise der Abschlussrechnung betrifft, so kann das Gründercoaching binnen 12 Monaten nach Genehmigung in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch kein Freibrief für den Unternehmer die Schlusszahlung eines vielleicht nach 3 Monaten abgeschlossenes Coaching weitere 9 Monate hinauszuzögern.

Sie verwechseln hier den Zeitraum in dem das Gründercoaching aufgenommen werden darf mit dem Zahlungsziel, das Ihnen der Berater einräumt. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.

Mein ganz persönlicher Eindruck: Sie sind ein Trickser, der mit allen Mitteln versuchen wird einen Berater übers Ohr zu hauen, um sich vor einer eventuell anstehenden Zahlung zu drücken.

Es geht Ihnen hierbei auch nicht um eine objektive Beratung, sondern um eine zu erstellende Planung zur positiven Beantragung eines Kredites.

Wenn Sie den Berater an dieser Stelle mit einer Honorierung derart erpressen, dass er diese nur dann erhält, wenn er zu einem positiven Beratungsergebnis kommt, obgleich dieses vielleicht gar nicht darstellbar wäre, machen Sie sich der Erpressung und des Kreditbetruges schuldig, dies sollte Ihnen völlig klar sein!

MfG
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon atticus444 am 06.08.2010, 10:29

So langsam wird es interessant hier. Ich bin also ein Trickser? Also mal zur Klarstellung. Ich bin mir absolut bewußt dass eine Beartung zur Finanzierung auch nicht funktionieren kann. Das mich das nicht von der Zahlungspflicht entbindet ist natürlich logisch, darum gehts auch gar nicht. Es geht mir um aus meiner Sicht unzulässige zahlungsbedingungen die ja quasi bedeuten "alles vor der Beratung zahlen" und damit jegliche Handlungsfähigkeit in einem normalen Beratungsauftrag verhindern. Was wenn ich mit der Arbeit des Beraters nicht einverstanden bin? Wenn er nicht die vereinbarten Dinge tut? Ganz unabhängig vom Ergebnis. Dann habe ich bezahlt damit ist doch der durch die offenen Rechnung entstehende Zahlungsdruck nicht mehr da. Also ganz ehrlich so kann ich mir eine seriöse Zusammenarbeit nicht vorstellen. Im übrigen: Wenn Sie als Berater erkennen dass das zu finanzierende Vorhaben aus Ihrer Kenntnis heraus nicht finanzierbar ist, was machen Sie dann? Auftrag annehmen? Oder vielleicht den Kunden darauf hinweisen dass es sehr unwahrscheinlich ist dass diese Geschichte von einer Bank finanziert wird? Es gibt doch auch sowas wie Berater-Ethos und einen Ruf den man zu verlieren hat? Ich kann Ihnen versichern dass ich hier nicht tricksen will sondern nur wissen möchte ob das in der Bertaerszene so üblich ist...
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon Phaser am 06.08.2010, 16:11

Hallo zusammen,

jeder seriöse Berater wird eine Sache die er für ausweglos erachtet auch so bezeichnen und das Angebot auch garnicht ausfertigen. Wissen Sie wir wissen wie Mann sich eine Reputation aufbaut.

Deshalb auch unsere Zahlungsbedingungen, weil wir wissen das wir eine große Erfolgsquote haben. Aufträge die Ausschichtlos sind wollen wir erst garnicht bearbeiten weil das Ergebnis nur Negativ ausgehen kann.

Da gibt es genug unerfahrene Berater die diese Job´s gerne machen können. Wir verzichten gerne, das können Sie mir glauben.

Weiterhin Viel Erfolg

P.S. : Wie heißt den Ihr Unternehmen???
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon mgb-consulting am 06.08.2010, 17:29

Hallo …

Sie haben es richtig verstanden, ich bin der festen Meinung, dass Sie ein Trickser sind und ich werde Ihnen meine Meinung auch gerne begründen!

Wir haben in Deutschland eine allgemeine Vertragsfreiheit und Alles was nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, kann vertraglich (zwei übereinstimmende Willenserklärungen) vereinbart werden. Es steht Ihnen daher frei, mit einem beliebigen Berater einen Beratungsauftrag zu definieren, in dem Sie detailliert alle diejenigen Punkte aufnehmen können, die Sie im Rahmen des Beratungsauftrages erfüllt haben möchten.

Wenn der Berater eine Bevorschussung seiner Arbeit verlangt, was im Beratungsgeschäft absolut üblich ist, dann steht es Ihnen frei, so lange zu suchen, bis Sie einen Berater finden, der dies nicht tut. In diesem Zusammenhang von unzulässigen Vertragsbedingungen zu sprechen ist jedoch unpassend, denn es gibt im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit kein Gesetz, das dieses verbietet.

Wenn Sie nun einen Vertrag abschließen, in dem alle Details geregelt sind, dann frage ich mich an dieser Stelle, von welchem fehlendem Handlungsspielraum Sie noch sprechen, wenn exakt dieser Handlungsspielraum bereits detailliert vertraglich geregelt ist und bei nicht oder nicht zufrieden stellender Erfüllung über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden kann?

Ich will Ihnen gerne erklären, was Sie unter „Handlungsspielraum“ verstehen… Sie verstehen darunter ein Hintertürchen, um ohne den Rechtsweg beschreiten zu müssen, einen einseitigen Druck auf den Vertragspartner ausüben zu können.

Man kann nun darüber spekulieren, ob der Zahlungsdruck genutzt werden soll um definierte Leistungen zu erfüllen oder nachzubessern oder dazu dienen soll Leistungen zu erzwingen, die nicht vertraglich vereinbart wurden.

In einfachen Worten ausgedrückt, wünschen Sie sich aber einen fairen Vertrag, der für Sie selbst ein wenig fairer ist als für den Vertragspartner … ob das so seriös ist, wage ich zu bezweifeln, ich halte es für eine Trickserei zur Verschaffung eines einseitigen Vorteils.

Zum Berater-Ethos:
Die meisten mir bekannten Berater arbeiten nach den Grundsätzen des BDU d.h. von der Kernaussage her… es werden nur diejenigen Beratungsaufträge angenommen, die mit dem vorhandenen Know-How erledigt werden können, alle anderen Aufträge werden abgelehnt.

Erkenne ich im Vorfeld, das ein Beratungsauftrag bestehend aus Businessplanerstellung und anschließender Kreditbeantragung im ersten Teil erfüllbar ist, im zweiten Teil jedoch scheitern wird, so teile ich dies meinem Mandanten mit. Auf diese Weise kann er darüber entscheiden, ob er einen Beratungsauftrag mit den damit zusamenhängenden Beratungskosten und der Möglichkeit einer Kreditabsage eingehen möchte oder nicht. Aus meiner Erfahrung heraus lehne ich ca. 50% aller Beratungsanfragen aus diesem Grunde schlichtweg ab, hierzu reicht meist ein einziges Telefonat.

Als äußerst unseriös würde ich es empfinden, die Erstellung eines Businessplans zu vereinbaren, wohl wissend, dass eine Kreditbeantragung scheitern würde.

Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen man dies als Berater nicht im Vorfeld feststellen kann, z.B. dann, wenn Buchungsfehler zu nicht aussagefähigen unterjährigen Erfolgsrechnungen führen, die bei Sichtung vor Vertragsabschluss nicht erkennbar waren und sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellen.

Nochmals… ich verstehe Ihre Bedenken, aber bei einer seriösen Beratung wird sich ein guter Berater niemals auf ein Spielchen einlassen, dass Sie in eine Position bringt, den Berater durch Zahlungsdruck, in welche Richtung auch immer, zu beeinflussen.

Sehen Sie es bitte nicht als arrogant an, aber ein erfahrener Berater würde Ihnen eine derart heftige juristische Ohrfeige geben, dass Sie sich davon nie wieder erholen würden.

Sie werden es schwer haben einen passenden Berater zu finden, aber dennoch viel Erfolg!

MfG
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon atticus444 am 06.08.2010, 19:44

Nochmals zur Klarstellung: Ich habe wissen wollen ob das im Beratungsgeschäft üblich ist, die komplette Zahlung vor Aufnahme der Beratungstätigkeit zu leisten. Dies wurde mir von den Kollegen als üblich und sogar sinnvoll beschrieben. OK. Diese Information hilft mir durchaus weiter, allerdings habe ich nun einen Berater gefunden der die Rechnung nach Abschluß seiner Arbeit stellt und das ganz ohne Theater oder Nachfragen. Und der Mann ist top-seriös..Empfehlung durch die Hausbank. Due aufgeregte Reaktion hier zeigt wahrscheinlich wie empfindlich die Beraterszene in diesem Punkt ist. Und noch eins: ein Förderprogramm mit 90% Zuschussquote (also Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit) schreit doch nach Abzocke...MeinenSie nicht dass es Berater gibt die nicht so fair sind wie Sie und auch noch den letzten Mini-Gründer mit 5 Tagewerke Beratung beglücken...Also schauen Sie mal genau hin. Bei 23xxx Beratern in der KfW Börse gibt es garantiert welche die mit BDU-Selbstverständnis nix am Kopp haben...Namen nenn ich gern per PN...kleiner Scherz ;-)

Glückauf
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon mgb-consulting am 08.08.2010, 09:17

Hallo ...

freut mich für Sie, dass Sie solch einen "seriösen Berater" gefunden haben, nun können Sie völlig "seriös" einen 100%-igen Zahlungs- und Leistungsdruck auf den Berater ausüben.

Sie müssen sich nicht einmal Gedanken über einen detaillierten Vertragsinhalt machen, sondern können nach Belieben den Beratungsvertrag um Ergänzungen inflationieren, denn Sie können ja Zahlungsdruck ausüben.

Aufgeregt erfolgte hier im übrigen keine Reaktion, denn ein guter Berater sucht sich seine Kunden aus und argumentiert über seine Leistung, ein schlechter Berater über den Preis.

Was die Bezuschussung von Beratungskosten anbelangt, so haben Sie sicherlich Recht, die Aussicht einen großen Teil der Beratungskosten "für lau" zurück zu erhalten, lockt natürlich immer wieder Abschaum an, der nicht wirklich die Absicht hat ernsthaft unternehmerisch tätig zu werden.

Das ist aber so und das werden wir ganz bestimmt nicht ändern können!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon atticus444 am 08.08.2010, 11:48

Ich glaubs nicht...Abschaum? Also die Wortwahl spricht für sich...dabei hatte ich immer den Eindruck mgb consultung wäre ein seriöses Unternehmen. Zahlungsdruck ausüben...Inhalte inflationieren...Hallo? Wenn das keine aufgeregte Reaktion ist weiß ich es nicht und das auf ne Frage nach dem üblichen Verhalten von Unternehmensberatern und er Vertragsgestaltung. Eine reine Information die ich durchaus nachvollziehen konnte aber was da jetzt so nachkommt beweist keine Souveränität. Die vielen Fälle von überredeten Gründern doch erstmal zu gründen und dann den Businessplan mit 90% Bezuschussung nachzuziehen sind Ihnen bestimmt bekannt? Und das bei 1 Mann Unternehmen die das im Nebenjob machen, die den Businessplan selber machen können müssten...und nicht irgendwas zusammenkopiertes von unternehmenswelt.de...also ehrlich...

Sie müssen sich nicht einmal Gedanken über einen detaillierten Vertragsinhalt machen, sondern können nach Belieben den Beratungsvertrag um Ergänzungen inflationieren, denn Sie können ja Zahlungsdruck ausüben.


Hallo? Ich möchte genau wissen was der Vertragsinhalt ist...versteh Ihre Äußerung nicht.

Aber was solls...wahrscheinlich stimmt doch vieles was man über die Beraterzunft hört wohl doch. mein Vertrauen ist jedenfalls deutlich gesunken

Merci Vielmals, Diskussion beendet
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon Phaser am 12.08.2010, 18:46

Ist immer wieder Lustig :),

erst sucht er einen Berater der ohne Anzahlung und Endzahlung vor Auftragserledigung Arbeitet.

Jetzt beschwert er sich über andere Berater die irgendwas abzocken.

Nochmal zur Klarstellung: Zu dieser Handlung gehören immer zwei :))

"Berater und Unternehmer". Wenn die Unternehmer dieses spiel nicht mitmachen würden, und sich wie Unternehmer verhalten würden. Würden Sie auch keine kostenlosen Businesspläne machen. Weil Sie wissen das Ihre Anschrift für Bares Geld Verkauft wird. Sogenannte Lead Generierung.

Also Viel Erfolg lieber Kollege :)
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Re: Gründercoaching probleme mit Berater

Beitragvon Ulrich Kablitz am 24.08.2010, 12:55

Guten Morgen, zusammen,
ich bin mit meinen 54 Jahren noch nicht sehr bewandert in den Forenregeln und hoffe, durch meinen Erstbeitrag atticus444 etwas unterstützen zu können:
Etwas erstaunt bin ich, mit welchen Zwischentönen hier im Forum zukünftige Unternehmerinnen und Unternehmer behandelt werden (schleichend auslaufen , Trickser, übers Ohr hauen).
Ich selbst bin seit 2001 als Unternehmensberater tätig und habe vorher lange Jahre als Fachbereichsleiter eines großen Bildungsträgers viel mit Arbeitssuchenden und Existenzgründern zu tun gehabt. Nur wenige haben mein Vertrauen ausgenutzt, da vertraue ich sehr auf meine Menschenenfahrungen. Heute Morgen habe ich wieder einen Vertrag mit einer Gründerin geschlossen: Dieser beinhaltet eine Abtretungserklärung der ESF- Fördermittel, einen genauen Ratenzahlungsplan über den Zeitraum des Coaching und die Verpflichtung, für nicht gezahlte Fördermittel zu bürgen (allerdings dann nur über tatsächlich erbrachte Leistungen). Der Stundenlohn ist genau in der Höhe, in der ich mein Karrierecoaching abrechne: nicht mehr und nicht weniger. Auch berücksichtige ich hier das Budget des Gründers, der Gründerin.
Natürlich gibt es ein Restrisiko. Ich habe dieses in einer Mischkalkulation aufgefangen. Die Abbruchquote beträgt bei mir etwa 2 von Hundert. Außerdem: viele bleiben nach der erfolgreichen Existenzgründung bei mir und lassen sich gerne weiterhin beraten (Stammkunden).
Allerdings lehne ich nach dem Erstgespräch auch Aufträge ab: diese sind dann unseriös oder ich kann die Gründerperson mit meinen Kompetenzen nicht unterstützen.
Meine Empfehlung: Legen Sie Ihre geschäftlichen Ziele genau fest, überprüfen Sie Ihr Budget und gehen damit konkret zu mehreren Beratern. Denn Sie sind der Kunde und bestimmen Ihr Coaching.
mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
Ulrich Kablitz
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