Also ganz ehrlich sind diese Antworten nur aus der Beratersicht heraus betrachtet.
Hallo ...
natürlich sind diese Antworten aus Beratersicht geschrieben, wie anders sollte ein Berater denn sonst schreiben, als aus seiner eigenen Sicht. Warten Sie ab, vielleicht kommt ja noch der eine oder andere Gründer oder Unternehmer und äußert sich zu dem Thema.
In der Sache selbst, zeigen Ihre Äußerungen, wie wichtig es für einen Berater ist, seine Leistung anteilig bevorschussen zu lassen, denn Sie schreiben ja selbst, dass Sie die Leistung bewerten möchten.
De facto bringen Sie damit zum Ausdruck, dass Sie nur dann zahlen werden, wenn Ihnen das Beratungsergebnis gefällt und knüpfen damit die Honorierung an das Ergebnis der Beratung.
Als Berater erhalte ich jedoch eine Aufgabenstellung, die ich objektiv angehen und erledigen muss. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass ein Vorhaben nicht machbar oder tragfähig ist, demzufolge das Ergebnis der Beratung auch einmal nicht den Wünschen des Kunden entsprechen kann.
Ein seriöser Berater würde an dieser Stelle mit Recht sein Honorar einfordern, Sie würden es jedoch verweigern, weil Ihnen das Beratungsergebnis nicht gefällt.
Aus exakt diesem Grunde kann man jedem angehenden Berater nur dringend anraten, sich seine Leistung bevorschussen zu lassen und den Vertrag um einen Passus zu ergänzen, der den Unternehmer dazu zwingt, auch negative Beratungsergebnisse akzeptieren und honorieren zu müssen.
Witzigerweise glauben viele Unternehmer die Leistung eines Beraters an den Erfolg der Beratung knüpfen zu wollen, niemand käme auf den Gedanken, die Rechnung des Steuerberaters nur dann zu zahlen, wenn er eine Erstattung bekommt.
Was die Zahlungsweise der Abschlussrechnung betrifft, so kann das Gründercoaching binnen 12 Monaten nach Genehmigung in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch kein Freibrief für den Unternehmer die Schlusszahlung eines vielleicht nach 3 Monaten abgeschlossenes Coaching weitere 9 Monate hinauszuzögern.
Sie verwechseln hier den Zeitraum in dem das Gründercoaching aufgenommen werden darf mit dem Zahlungsziel, das Ihnen der Berater einräumt. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Mein ganz persönlicher Eindruck: Sie sind ein Trickser, der mit allen Mitteln versuchen wird einen Berater übers Ohr zu hauen, um sich vor einer eventuell anstehenden Zahlung zu drücken.
Es geht Ihnen hierbei auch nicht um eine objektive Beratung, sondern um eine zu erstellende Planung zur positiven Beantragung eines Kredites.
Wenn Sie den Berater an dieser Stelle mit einer Honorierung derart erpressen, dass er diese nur dann erhält, wenn er zu einem positiven Beratungsergebnis kommt, obgleich dieses vielleicht gar nicht darstellbar wäre, machen Sie sich der Erpressung und des Kreditbetruges schuldig, dies sollte Ihnen völlig klar sein!
MfG
MGB-Consulting