Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Gründercoaching:
Gemäss KfW erfolgt die Förderung für Coaching nur bei einer anstehenden Neugründung.
"Gewerbeummeldung
Zählt eine Gewerbeummeldung als Neugründung?
Nein, eine Gewerbeummeldung, z. B. wegen Änderung der Rechtsform oder der Branche, zählt nicht als Neugründung und kann somit nicht mit dem Gründercoaching gefördert werden."
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... Auszahlung
Hierzu nun die Fragen:
1. Ist bereits ein im Nebenerwerb angemeldetes Gewerbe, welches bislang keinerlei Umsätze erwirtschaftet hat, schädlich für die Förderung? Beim GZ habe ich es so verstanden, dass dies unproblematisch ist, so lange der Mindestertrag von, ich glaube, 165 EUR/Monat nicht überschritten wird. Geplant war ursprünglich die eintragung ins HR, was den Zeitpunkt der tatsächlichen Gründung für mich dargestellt hätte.
2. Sollte 1. doch schädlich sein, wäre es dann probat, das Gewerbe zunächst wieder abzumelden und erst nach Eintritt in die AL wieder neu anzumelden?
Vielen Dank für jede Klärung!