Gründercoaching: Gewerbeanmeldung vor AL schädlich?

Gründercoaching: Gewerbeanmeldung vor AL schädlich?

Beitragvon TopCo am 18.04.2011, 13:28

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Gründercoaching:

Gemäss KfW erfolgt die Förderung für Coaching nur bei einer anstehenden Neugründung.

"Gewerbeummeldung
Zählt eine Gewerbeummeldung als Neugründung?
Nein, eine Gewerbeummeldung, z. B. wegen Änderung der Rechtsform oder der Branche, zählt nicht als Neugründung und kann somit nicht mit dem Gründercoaching gefördert werden."

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerder ... Auszahlung

Hierzu nun die Fragen:

1. Ist bereits ein im Nebenerwerb angemeldetes Gewerbe, welches bislang keinerlei Umsätze erwirtschaftet hat, schädlich für die Förderung? Beim GZ habe ich es so verstanden, dass dies unproblematisch ist, so lange der Mindestertrag von, ich glaube, 165 EUR/Monat nicht überschritten wird. Geplant war ursprünglich die eintragung ins HR, was den Zeitpunkt der tatsächlichen Gründung für mich dargestellt hätte.

2. Sollte 1. doch schädlich sein, wäre es dann probat, das Gewerbe zunächst wieder abzumelden und erst nach Eintritt in die AL wieder neu anzumelden?

Vielen Dank für jede Klärung!
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

Re: Gründercoaching: Gewerbeanmeldung vor AL schädlich?

Beitragvon TopCo am 18.04.2011, 13:43

ok, den Punkt 2. hab ich mittlerweile selbst gefunden:

"Neuanmeldung
Mein Gewerbe war eine Zeitlang abgemeldet. Jetzt will ich weitermachen. Kann ich das Programm nutzen?
Ja, wenn Sie zwischenzeitlich angestellt oder arbeitslos waren und das Gewerbe abgemeldet war, betrachten wir die Neuanmeldung als Neugründung, die mit dem Gründercoaching gefördert werden kann."

Punkt 1. wird grundsätzlich hierdurch besprochen:

"Nebenerwerb
Werden Gründungen gefördert, die im Nebenerwerb betrieben werden?
Ja, wenn Sie beabsichtigen, den Nebenerwerb innerhalb der nächsten 4 Jahre zum Vollerwerb zu machen. Sie belegen Ihre Planungen mit einem Businessplan oder, wenn Sie die Anlaufphase bereits durchlaufen haben, mit einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung gegenüber dem Regionalpartner.
Nebenerwerbsgründungen aus der Arbeitslosigkeit werden nicht gefördert."

Die Frage stellt sich nun, ob der Nebenerwerb vor oder nach der AL bestanden haben darf.

Und die Antwort lautet:

"Gründungsdatum
Wie dokumentiere ich das Gründungsdatum?
Als Gründungsdatum zählt das Datum der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, auch wenn später die Rechtsform oder der Standort verändert wurden oder erste Umsätze erst später erzielt wurden. Sie legen dem Regionalpartner Ihre Gewerbeanmeldung bzw. die Anmeldung beim Finanzamt vor.
Bei Übernahme eines Unternehmens zählt das Datum, zu dem die Anteile übertragen sind und Sie Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer aufgenommen haben.
Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit wird das auf dem Bewilligungsbescheid von Sozialleistungen genannte Gründungsdatum akzeptiert.
Bei Gründungen aus dem Nebenerwerb zählt das Datum, zu dem Sie Ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb machen, wenn Sie z. B. eine Anstellung aufgegeben haben."

Bin ich auch schon fast am Ziel.

Damit wird der Nebenerwerb am ersten Tag der AL automatisch zum Haupterwerb, wenn ich es recht verstehe.

Die abschliessende Frage bleibt die gleiche:

Ist in diesem Fall eine Förderung möglich oder fehlt die Grundvoraussetzung der Gründung aus der AL?

Vielen Dank für eine zündende Schlussfolgerung!!
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

Re: Gründercoaching: Gewerbeanmeldung vor AL schädlich?

Beitragvon TopCo am 18.04.2011, 14:52

Nach Anruf bei der kfw war die zündende Schlussfolgerung folgende:

Relevant ist das Datum der Gewerbeanmeldung im Haupterwerb, nicht das Datum der Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb. Somit ist alles fein so lange die Antragstellung nicht vor der wichtigeren Gewerbeanmeldung zum Haupterwerb erfolgt.

Falls noch ein Dreher drin ist, bitte gern richtigstellen.

Ansonsten hoffe ich, das die Zusammenfassung anderen mit einer ähnlichen Fragestellung weiterhilft.
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

  • Anzeige

Zurück zu Gründerberater & Gründercoaching

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast