Hallo,
ich mache mich als Personal Trainer und Ernährungscoach selbstständig. Da ich aus ALG2 komme, stelle ich den Antrag auf Einstiegsgeld und Gründungszuschuss. Neben meinem Studium zum Sportwissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum habe ich einen selbstständigen Nebenjob von Zuhause am PC ausgeführt, der nichts mit Sport oder Ernährung oder desgleichen zu tun hat. Ich habe dafür auch eine Steuernummer. In den letzten Monaten habe ich regelmäßig zwischen 50-100 Euro monatlich verdient. Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, dass die Steuernummer momentan nicht aktiv sei. Wenn ich mich aber als Personal Trainer selbstständig mache und den Antrag auf Einstiegsgeld gestellt habe und mich dann beim Finanzamt melde, wird diese Steuernummer wieder aufgelebt.
Meine Frage lautet jetzt, ob dieser nebenberufliche Job, den ich ja als selbstständiger ausgeübt habe und nichts mit meinem zukünftigen Job zu tun hat, irgendeine Auswirkung auf den Entscheid über Einstiegsgeld und/oder Gründungszuschuss haben kann, da ich ja schonmal selbstständig (auch wenn nur im kleinen Rahmen) gewesen bin? Den Nebenjob habe ich zum Ende dieses Monats gekündigt, falls das auch noch von Belangen ist.
Über eine hilfreiche Antwort werde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Thorge