Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 09.03.2010, 09:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich möchte eine Existenz gründen und habe da ein paar Fragen.

ich bekomme vom 01.08.09-30.07.2010 Leistungen von der Agentur für Arbeit.

Bis wann muss ich den Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses zur
Aufnahme einer selbständigen Tatigkeit nach § 57 SB III stellen?

Bis wann muss die Existens gegründet sein?

aktuelle bekomme ich 941,70 EUR/Monat. Wie viel würde ich für die Gründung
bekommen und wie lange?

Würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank.
sisqonrw
 
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon garbs am 09.03.2010, 20:19

sisqonrw hat geschrieben:Hallo, ich möchte eine Existenz gründen und habe da ein paar Fragen....


Servus,

was für eine Existenz möchtest du denn gründen?
Viel Erfolg....wünscht garbs!
:::Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg:::
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 09.03.2010, 20:24

Ein Einzelunternehmen. Möchte Industriegüter vertreiben.
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Ahanit am 11.03.2010, 05:46

Wenn du nur noch bis 30.07. Geld bekommst mußt du spätestens im April gründen, es gilt drei Monatsfrist, gern auch 90 Tage genannt aber laut gesetzt sind es drei Monate. Also um auf der Sicheren Seite zu sein, würd ich spätestens 26 oder 27 sagen, besser eher.

Man bekommt beim gründerzuschuß 300 Euro zusätzlich muß aber KK allein zahlen.

Also wenn du das wirklich tun willst, solltest du schleunigst anfangen mit den Vorbereitungen, Antrag holen Businessplan schreiben und bescheinigen lassen... du hast nicht mehr viel Zeit und wegen der Kürze könnte es sein das du auch keine Seminare vom Amt bekommst. weil einfach alle voll sind. Da wirst hilfe beim erstellen und Tragfähigkeitsbescheinigung selber zahlen müssen..

Aber vieleicht hast du ja auch Glück, zumindest hier in FfM gibt es jeden Monat Seminare und es springen auch öfter welche ab... du solltest dich sputen.
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon mensch am 11.03.2010, 10:00

Ahanit hat geschrieben:Wenn du nur noch bis 30.07. Geld bekommst mußt du spätestens im April gründen, es gilt drei Monatsfrist, gern auch 90 Tage genannt aber laut gesetzt sind es drei Monate. Also um auf der Sicheren Seite zu sein, würd ich spätestens 26 oder 27 sagen, besser eher.


Du bekommst bis zum 31.7 Geld..vermute ich mal....also reicht es die Gründung am 1.5 anfangen zu lassen...dies sind dann >90Tage (im Gesetz steht nichts von 3 Monaten!! Sondern die min.90 tage Restanspuch )

http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82869.htm
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Phaser am 11.03.2010, 11:09

Ich würde auch eher zum 26. oder 27 tendieren. Habe letztens ein Fall mitbekommen wo die 90 Tage genau eingehalten wurden. Trotzdem hat die Arbeitsagentur erstmal eine Ablehnung geschickt. Da hat der Gründer aber erstmal einen Riesen Schreck bekommen.

Das hat ein Haufen Aufregung und Telefonate gekostet. Schlussendlich hat die Arbeitsagentur den Bescheid wieder aufgehoben und den Gründungzuschuss bewilligt. Das ist vielleicht nur ein Einzelfall, aber es ist passiert, deshalb lieber ein zwei tage mehr übrig lassen.

Zur Vorgehensweise schau doch in den Beitrag rein:

gruendungszuschuss-einstiegsgeld-f8/gruendungszuschuss-richtige-reihenfolge-antrag-und-t4270.html#p18665

Viel Erfolg Phaser
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon mensch am 11.03.2010, 17:18

Wenn man die Anträge zum GZ beim Berater der AA abholt...sagt man ja schon zu welchem Termin man Gründen möchte- ich denke das wird auch in den Formularen eingetragen- eigentlich sollte also schon beim Abholen der Formulare der Gründungstermin "abgesegnet" werden
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 12.03.2010, 09:46

Habe so viele Antworten bekommen, aber keine Email obwohl ich eine Benachrichtung ausgewählt habe. Kommisch.

Die Berater kannst du vergessen. Die hat mich schlecht beraten und mich unter Druck gesetzt, so das ich gesagt haben, dass ich am 1.4. gründen will. Kann man diesen Termin nachträglich ändern? Ich würde auch so wie vorgeschlagen ca. die vorletzte April Woche nennen, dann habe ich noch Zeit.

Ich war am 08.03. bei der Beraternin von der Agentur für Arbei. Sie hat mir den Antrag mitgegeben.

Aber dann muss meine Beraterin für mich bis dahin Leistungen zahlen, was sehr ärgerlich für Sie sein wird.

Kann mir bezüglich der KK was optimales/günstiges vorschlagen?

Danke.
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon mensch am 12.03.2010, 11:10

Wegen KK - bei gesetzlichen und wenn du einen GZ bekommst sind doch die Tarife gleich

Die BIG sagt hierzu:
http://www.big-direkt.de/faq/faq_fuer_selbststaendige.html#anker2
Maximal wird der Beitrag von der Beitragsbemessungsgrenze (3.675 €/Monat) berechnet. Wenn Ihre Einkünfte nicht höher als die Mindestbemessungsgrundlage für Selbstständige sind (1.890 € bzw. als Existenzgründer mit Gründungsförderung 1.260,00 €), wird dieser Betrag herangezogen.


Wann du Gründest bleibt doch Dir überlassen.....einfach die AA oder den Berater auf den falschen Termin hinweisen (schriftlich) und wenn du die min. 90 Tage (also eher 91 Tage) einhältst sollte das ok sein.
Lass Dich vom Berater nicht zu falschen Terminen zwingen. Klar wollen die das man so früh wie möglich Gründet...damit verbraucht sich der Anspruch auf ALG1.
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 12.03.2010, 11:42

Alles klar dann teile ich der AA schriftlich mit, dass ich zu einem anderen Termin gründen will. Da ich bei der BIG bin, lasse ich mich von denen mal beraten.

Danke für die Infos!

Ich wollte mir Lager bei Bedarf mieten. Die Office arbeiten würde ich von zu Hause aus machen. Sprich als Home Office. Ist das so gestattet?

Kann man trotz Zuschuss auch so was wie Wohngeld beantragen?

Danke
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Phaser am 12.03.2010, 13:55

Hallo zusammen,

für die Beantragung des Gründungszuschusses ist es völlig egal was der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit für einen Gründungstag wünscht oder irgendwo hinschreibt!!!!!! :mrgreen:

Einzig und allein das Gesetzt entfaltet hier seine Wirkung. Da muss sich auch der Sachbearbeiter dran halten.

Du bestimmst Deinen Gründungstag so wie Du es willst und trägst auch die Konsequenzen (nur im Fall der Nichteinhaltung der 90 Tage).

Die Agentur für Arbeit entscheidet dann nach Verwaltungsrecht und hier gibt es kein entweder oder!!!!!

Viel Erfolg bei der Gründung

P.S. Bitte berücksichtige das der Gründungszuschuss bei den Sozialversicherungen zur Berechnung des Beitrages miteinfließt. Hier kann eine Private KK eine günstige Alternative mit besseren Leistungen sein.
z.B. http://www.hansemerkur.de/produkte/kran ... e/startfit
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 13.03.2010, 13:44

Danke für die Antwort Phaser,

dann teile ich Ihr das Schriftlich mit, wann ich gründen möchte. Schlimm diese Sachbearbeiter. Anstatt den Leuten unter die Arme zu greifen, wege zu zeigen oder zu helfen, sind die nur gewillt Arbeitslose aus der Statistik zu bekommen. Manchmal denke ich, dass die dafür sogar Provision bekommen.

Dein Link funktioniert leider nicht. Kannst du es noch mal senden? Was werde ich auf dieser Seite sehen? Wenn man zur einer privaten Versicherung wechselt, dann kann man doch später nicht mehr in die gesetzliche zurück oder?

Ich habe mal mit der BIG gesprochen. Bei der freiwilligen Versicherung würde folgendes an Kosten auf mich zu kommen. Wenn ich bei Monatlichen Einahmen von 1277,50 € bleibe 182,68 € ohne Krankengeld, 190,35 € mit Krankengeld und jeweils 28,11 € Pflegeversicherung. Ist das bei jeder Krankenkasse der gleiche Betrag?

Wie schaut es aus, wenn man mitten in der Gründung eine Stelle bekommt oder geworben wird. Kann man mitten drin Abspringen?
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 16.03.2010, 15:09

Ich habe gerade versucht mich bei der Agentur für Arbeit mich beraten zu lassen. Leider werde ich wie ein Ball vom Berater zu der Service-Abteilung hin und her geschmissen. Und die Beratungsqulität ist gleich Null.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Ich hatte am 08.03. der Beraterin gesagt, dass ich eine Existenz bis zum 1.4. gründen will.

Ich möchte die Gründung auf 20.4. verlegen, da das knapp wird mit dem Konzept und den anderen Dingen. Habe Leistungsanspruch bis zum 30.07.
Nach meiner Rechnung sollte ich bis zum 30.04. alles über Dach und Fach haben.

Meine Frage ist es, reicht es wenn ich bis zum 20.04. den Antrag, das Konzept, die Stellungnahme und die Gewerbeanmeldung zum 20.04. abgegeben habe oder muss das Ganze von der Beraterin bis dahin bewilligt sein? Wie lange sollte man mit der Bewilligung rechnen?

Vielen Dank im voraus.
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 20.03.2010, 17:30

Wie ist es, wen der Erste Abgelehnt wird. Hat man das Recht das Konzept zu überarbeiten und ein neuen Antrag zu stellen?
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 23.03.2010, 13:35

Die letzte Frage von mir ist für mich sehr wichtig. Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Jaquemot am 09.04.2010, 20:33

Folgendes Vorgehen hast sich bewährt: Antragsformulare vom Berater geben lassen. Dort wird auf dem Antrag auf Gründungszuschuss angegeben, zu welchem Datum die Gründung erfolgen soll. Und nur darauf kann und muss die Arbeitsagentur sich beziehen, denn darauf müsste sich der Ablehnungsbescheid stützen. Wenn aber auch die positive fachliche Stellungnahme vorliegt und der angegebene Gründungstermin liegt nicht innerhalb der letzten 90 Tage Leistungsanspruch, kann es eigentlich keinen Ablehnungsgrund mehr geben.
Also: Ganz schnell mit dem Formularsatz zur IHK oder einem Gründungsberater, der die fachliche Stellungnahme abgibt. Damit möglichst noch vor dem angegebenen Gründungsdatum zur Arbeitsagentur. Dort MUSS bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen (korrekter Antrag, positive fachliche Stellungnnahme) der Antrag angenommen werden. Nicht der zuständige Berater, sondern die antragsbearbeitende Leistungsabteilung kann dann ggfls. einen Antrag ablehnen. Diese Ablehnung geschieht mit Rechtsfolgenbelehrung und der Möglichkeit zum Widerspruch, dort könnte also noch mal nachgebessert werden. Wenn aber die fachkundige Stelle schon einen formulierten Plan und eine überschlägige Gewinnvorschau (am besten vorher schon mal = sofort! machen) einsehen kann, wird z.B. an der Stellungnahme i.d.R. nicht zu rütteln sein. Und andere Ablehnungsgründe sind mir in 17 Jahren Gründungsberatung noch nicht untergekommen.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 09.04.2010, 23:35

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe meinen Antrag, Konzept, Planzahlen und Beurteilung vom Steuerberater komplett am 31.03.2010 abgeben und zum 1.4. mein Gewerbe angemeldet.

Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten. Wie lange brauchen die in der Regel? Wie lange sollte man denen Zeit geben?

Bekommt man Rückwirkend zum 1.4. den Gründerzuschuss oder hat man doch ein Anrecht auf Leistung bis zum Bewilligungsbescheid? Denn mein Leistungen wurden zum 1.4. Aufgrund Selbständigkeit eingestellt.

Grüße
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Ahanit am 10.04.2010, 01:21

Du bekommst den Gründerzuschuß rückwirkend ab beginn der Selbständigkeit, aber eigentlich geht die bearbeitung ganz schnell, 2-3 Wochen, es müßte also vor Monatsende durch sein
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon Jaquemot am 11.04.2010, 12:42

Da der Gründungszuschuss wie das ALG rückwirkend gezahlt wird, sollte bei fristgerechter Antragstellung und Gründung zum 1.4. die Bewilligung so rechzeitig erfolgen, dass dann zum Monatsende der Gründungszuschuss ausgezahlt wird.
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Re: Antrag auf Gewährung eines Gründerzuschusses

Beitragvon sisqonrw am 26.04.2010, 13:54

Hallo,

ich habe den Bewilligungsbescheid bekommen. Ich werde vom 01.04.-31.12.2010 gefördert. Danach kan ich noch mal 300 EUR monatlich bekommen, muss aber einen neuen Antrag stellen. Bis wann muss ich diesen Antrag gestellt haben?

Grüße
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