UG Gründung - Einige Fragen

UG Gründung - Einige Fragen

Beitragvon ronny1975 am 20.11.2010, 05:21

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe da ein paar Fragen zur UG-Gründung und würde mich sehr freuen wenn ein paar hier vielleicht Lust hätten sich etwas Zeit zu nehmen um mir diese Fragen zu beantworten.

Also, wir sind 3 Personen die zusammen eine Internetseite gründen wollen. Zwei wohnen in Berlin und einer etwa 400KM entfernt.

1. Aufteilung der Geschäftsanteile

Also konkret soll die Aufteilung so aussehen:

Person A 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person B 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person C 2.000 Euro Einzahlung, 40% Beteiligung

Person C übernimmt auch die anfängliche Programmierung, weshalb er mehr bekommt und weniger einzahlt. Außerdem hatte er die Idee was aber eigentlich mehr oder weniger egal ist.

Meine Frage wäre jetzt ob es bei dieser Aufteilung - da Einlage / Beteiligung unterschiedlich sind - Probleme bereiten könnte?

2. Stimmberechtigung

Wir hatten vor Person A und B (RL-Kumpel) eine Stimmberechtigung von 50% zu geben und Person C eine Stimmberechtigung von 50% damit A und B, Person C nicht einfach "rauskicken" können.

Ist dies möglich?

3. Firmenkonto

Person A und B sind bei der Sparkasse, Person C hat die Sparkasse allerdings mal vor einiger Zeit verklagt und glaubt nicht, dass die Sparkasse nochmal mit ihm zu tuen haben möchte.

Da Person A und B aber wirklich gerne zur Sparkasse wollen und dort auch eine gewisse Bonität etc. vorweisen können weil die halt dort schon sind ist die Überlegung, dass A und B die UG gründen, Firmenkonto eröffnen und danach C einfach als Gesellschafter nachträglich eingetragen wird.

Muss man dies der Bank mitteilen oder wie läuft dies ab? Kann ein Gesellschafter überhaupt ein Problem bei der Kontoeröffnung darstellen?

4. Gesellschafter nachträglich eintragen

Auch wenn geplant ist, die Gesellschaft mit 8.000 Euro zu gründen, haben wir das Geld erst in ~30 - 60 Tagen zusammen bzw. wir hätten es schon, da Zeit allerdings nicht unbedingt der Faktor ist und eh noch programmiert werden muss, Konto eröffnet werden muss etc.

Wie sieht es aus wenn man mit beispielsweise 500 Euro gründet und das Geld nachträglich dazu haut? Wie läuft es ab? Und, wie läuft es ab einen Gesellschafter nachträglich einzutragen? (auch in Bezug auf Punkt #1 und #2)

5. Die Kosten

Was für Kosten entstehen generell durch die UG? Wir sind alle 3 selbstständig und zahlen Krankenkasse komplett selbst etc. aber was für Kosten entstehen beispielsweise durch den Geschäftsführer (1 Euro Gehalt) an Steuern, Abgaben etc.

habe ich Kosten vergessen?

Wie teuer ist es die Gesellschaft (ungefährer Betrag) mit sagen wir 500 Euro zu gründen.

Wie teuer wird es die Gesellschaft auf 8.000 Euro zu erhöhen und Gesellschafter hinzufügen?

6. Einzahlung etc.

Wie läuft die Einzahlung des Kapitals ab? Einfach überweisen? Wie läuft es mit der Gründung hinsichtlich der Unterlagen ab? Da Person C keine 400KM fahren möchte wäre es natürlich schön wenn man die Unterlagen zuschickt und hier zum Notar Gegangen wird? Ohne weiteres möglich?

Habe ich generell was vergessen?
ronny1975
 
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Registriert: 20.11.2010, 05:01

Re: UG Gründung - Einige Fragen

Beitragvon mgb-consulting am 23.11.2010, 10:26

Habe ich generell was vergessen?


Hallo ...

ja... Sie haben vergessen, dass die Beantwortung in dieser ausführlichen Form eine relativ eindeutige Rechtsberatung ist.

MfG
MGB-Consuilting
mgb-consulting
 

Re: UG Gründung - Einige Fragen

Beitragvon riese am 24.11.2010, 08:07

Hallo Ronny,

ronny1975 hat geschrieben:Person A 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person B 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person C 2.000 Euro Einzahlung, 40% Beteiligung

:lol:
Die Beteiligung wird doch nicht irgendwo dokumentiert, sondern errechnet sich unmittelbar aus dem Verhältnis der Kapitalbeteiligungen. Also im vorliegenden Fall 30/30/20.

ronny1975 hat geschrieben:Wir hatten vor Person A und B (RL-Kumpel) eine Stimmberechtigung von 50% zu geben und Person C eine Stimmberechtigung von 50% damit A und B, Person C nicht einfach "rauskicken" können.


Die "Rechtsberatung" wird der Notar schon vornehmen. :mrgreen: Denkbar wäre aber ein Einstimmigkeitsprinzip, was zu demselben Ergebnis führen würde.

ronny1975 hat geschrieben:Muss man dies der Bank mitteilen oder wie läuft dies ab? Kann ein Gesellschafter überhaupt ein Problem bei der Kontoeröffnung darstellen?



Das Konto eröffnen nicht die Privatpersonen, sondern die Gesellschaft. Dazu ist ein Handelsregisterauszug vorzulegen, wo natürlich die Gesellschafter drauf stehen. Denkbar ist natürlich, ihn erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Gesellschaft eintreten zu lassen. Die Bank bekommt es natürlich in dem Moment "spitz", wo sie sich einen aktuellen Handelsregisterauszug herunterlädt. Aber da das gebührenpflichtig ist, wird sie das nicht routinemäßig tun.

ronny1975 hat geschrieben:Wie sieht es aus wenn man mit beispielsweise 500 Euro gründet und das Geld nachträglich dazu haut? Wie läuft es ab? Und, wie läuft es ab einen Gesellschafter nachträglich einzutragen? (auch in Bezug auf Punkt #1 und #2)


Bei einer Gründung mit Musterprotokoll braucht dem Notar die Einzahlungsquittung nicht unter die Nase gerieben zu werden. Hier reicht es, wenn darauf die unverzügliche Einzahlung des Stammkapitals zugesichert wird. Und das Wort "unverzüglich" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und keine festgelegte Frist... :mrgreen:
Die spätere Aufnahme eines weiteren Gesellschafters ist möglich, kostest aber zusätzliche Notar- und Gerichtsgebühren für die Anmeldung und Eintragung.

Zu den anderen Feinheiten solltest Du den Notar befragen.

Gruß
Rainer
riese
 
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Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: UG Gründung - Einige Fragen

Beitragvon ronny1975 am 24.11.2010, 17:21

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

riese hat geschrieben:
ronny1975 hat geschrieben:Person A 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person B 3.000 Euro Einzahlung, 30% Beteiligung
Person C 2.000 Euro Einzahlung, 40% Beteiligung

:lol:
Die Beteiligung wird doch nicht irgendwo dokumentiert, sondern errechnet sich unmittelbar aus dem Verhältnis der Kapitalbeteiligungen. Also im vorliegenden Fall 30/30/20.


Eine letzte Frage hätte ich noch:

Wäre eine Atypisch stille Beteiligung dann nicht die Lösung?

Bei einer Atypisch stille Beteiligungen müsste man den Vertrag ja aushandelt können wie man möchte? Sagen wir Person A gründet die UG mit 3.000 Euro und B und C steigen später mit Kapital + Arbeitsleistung ein? für 30% / 40%
ronny1975
 
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