Ist eine rein theoretische Frage...
Kann eine UG eigentlich Anteile von sich selber erwerben?
Also angenommen ein Gesellschaftler möchte seine Anteile veräußern. Nur findet er keinen, der es kaufen will. Kann die UG dann seinen Anteil kaufen? Verfügungsgewalt über diese Anteile hätte dann die Gesellschaftler.
Danke schon mal im Vorraus