Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

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Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

Beitragvon Hightech09 am 15.10.2009, 07:36

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Hallo.

Wir gründen uns in den nächsten Tagen (Notartermin für GmbH).
Viele Vermieter wollen nicht die GmbH, sondern eine Privatperson als
Mieter.

Sollen wir das hinnehmen oder sollen wir z.B. durch Anbieten einer höheren
Kaution (6 Monatsmieten oder so) versuchen, die GmbH als Mieter durchzusetzen?

Wenn wir über eine Privatperson anmieten, wie geht es weiter?
Uns wäre eine einfache Lösung am liebsten, sofern Sie keine
größeren Nachteile hat. Geht zum Beispiel Folgendes:
- im Mietvertrag steht die Privatperson
- Miete und Kaution wird vom Firmenkonto überwiesen
- Formloser Vertrag zwischen Privatperson und GmbH, in dem folgendes steht:
"Die Privatperson überlässt der GmbH die Räume zur Nutzung, solange die
GmbH alle Verpflichtungen, die aus dem Mietvertrag entstehen, trägt."
- Kollidiert letzteres mit dem Selbstkontraktionsverbot, wenn die Privatperson ein Geschäftsführer der GmbH ist?

Viele Grüße
Hightech09
 
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Re: Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

Beitragvon mgb-consulting am 15.10.2009, 23:56

Hallo ...

ich denke, Sie sollten einmal mit dem Vermieter sprechen und klären, worin seine Ängste liegen.

Wenn der Kündigungszeitraum der Kaution entspricht, macht es vom Risiko her keinen Unterschied, ob er an eine Privatperson oder an eine Kapitalgesellschaft vermietet, denn sein Risiko ist abgesichert.

Ihr Vorschlag wäre eine Untervermietung und die wird in den meisten Fällen von vornherein vertraglich ausgeschlossen.

MfG
MGB-Consulting
Dipl.-Bw./Bilanzbuchhalter... Unternehmensberater mit den Beratungsschwerpunkten Existenzgründungen und Existenzfestigungen... Coach, Experte, Gutachter und Mentor bei den Businessplan-Wettbewerben senkrechtstarter in Bochum und start2grow in Dortmund
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Re: Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

Beitragvon maltamasche am 16.10.2009, 05:31

soviel zum Thema. Die GmbH steht besser da als UG, Limited etc.
Im Endeffekt weiss der Vermieter, dass die GmbH im Zweifelsfall auch nichts hat und möchte gerne eine Privatperson haftbar machen, was allerdings dem Gedanken der GmbH entgegen läuft.

Gibt da wohl nur 2 Möglichkeiten:

1. Wenn der Vermieter die GmbH nicht zu normalen Bedingungen als Mieter annimmt, dann anderes Objekt suchen. Gibt doch genügend.

2. Mietvertrag mit GmbH , Privatperson als Bürgen.
Malta Spezialist - www.eu-hub.com
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Re: Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

Beitragvon Hightech09 am 23.10.2009, 11:10

Danke für die Informationen und die Ermunterung.
Wir sind nun energischer aufgetreten und - siehe da - die GmbH i. Gr. wurde
als Mieter akzeptiert. Wahrscheinlich hatte der Vermieter vorher die GmbH i.Gr. noch nicht geglaubt.
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Re: Privatperson statt GmbH als Mieter gewünscht: was dann?

Beitragvon riese am 09.02.2010, 12:31

Ich würde mir einen anderen Vermieter suchen. Wahrscheinlich ist das schon so ein älterer Herr jenseits der 55.

Es ist absolut dummes Zeug, in einer Privatperson eine größere Sicherheit zu sehen als in einer Gesellschaft. Die Privatperson würde im Insolvenzfall ins Ausland abhauen oder dem GV einen fruchtlosen Offenbarungseid vor die Füße schmeißen.

Bei der Gesellschaft ist er dagegen auf relativ sicherer Seite, wenn er sich eine Einzugsermächtigung geben lässt. Geht eine in Storno, versucht er es am nächsten Tag erneut - es wird schon irgendwann eine Zahlung dem Firmenkonto gutgeschrieben, die höher ist als die Monatsmiete. Im Gegensatz zu einer Privatperson kann man einer Firma auch Heizung, Wasser & Strom abdrehen und Werte beschlagnahmen, um die Mietzahlung zu erzwingen.

Gruß
Rainer
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