Hallo, zusammen!
Ich habe eine Frage zur Namensgebung bei der Übernahme einer GmbH.
Kurz zum Hintergrund:
Ich arbeite bei meinem Schwiegervater in einem Handelsbetrieb. Vor kurzem ist ein befreundetes Unternehmen an mich herangetreten, ob ich nicht die Assets dieses Betriebes kaufen möchte, da der jetzige Geschäftsführer dieser GmbH sich in den Ruhestand begeben möchte. Unter anderem wegen Haftungsgründen werde ich eine neue GmbH gründen und nicht die alte Übernehmen.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn mann annimmt der Name der bestehenden GmbH lautet "Meier und Müller GmbH" in welcher Form darf ich den Namen weiterführen? Darf ich daraus "Meier und Müller Industriewerkezeuge GmbH" machen, oder muss mein eigener Name mit rein?
Ich kann leider sonst zu diesem Thema nicht viel finden und würde mich sehr über eine
Antwort freuen.
Vielen Dank im Voraus