Hallo,
wir planen zu dritt eine GmbH zu Gründen, jeder Gesellschafter hält 1/3 der Anteile und wird Geschäftsführer. Da jeder unterschiedliche und schwankende Arbeitszeit in die Gesellschaft einbringt möchten wir anstatt einem fixen Geschäftsführergehalt monatlich variabel/dynamisch Gewinn ausschütten. Der Gewinn wird dann mit der Kapitalertragssteuer von jedem Gesellschafter versteuert.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel, wie wir uns das vorstellen:
1. Im Januar 2012 hat die GmbH einen Gewinn von 1.000 EUR erwirtschaftet. Alle drei geschäftsführenden Gesellschafter haben 20 Stunden Arbeitszeit erbracht, jeder bekommt zum 1.2. einen Gewinn von 200 EUR ausgeschüttet. 400 EUR Gewinn verbleiben in der GmbH.
2. Im Februar 2012 hat die GmbH einen Gewinn von 600 EUR erwirtschaftet, nur der erste Gesellschafter hat gearbeitet und erhält eine Gewinnausschüttung von 500 EUR, 100 EUR Gewinn verbleiben in der GmbH (in Summe nun 500 EUR für Januar und Februar).
3. Im März hat die GmbH keinen Gewinn erwirtschaftet, die Gesellschafter jedoch alle drei gearbeitet so dass 300, 600 und 200 Euro ausgeschüttet werden. Dazu müssen 600 EUR vom Stammkapital der GmbH verwendet werden: 500 EUR Gewinn aus Januar und Februar waren noch vorhanden, im März werden 1100 EUR ausgeschüttet.
4. Im April hat die GmbH einen Gewinn von 1500 EUR, wovon nichts ausgeschüttet wird. In der GmbH verbleibt damit ein Gewinn von 900 EUR (-600 aus dem Vormonat + 1500 aus April).
5. Am Jahresende sind noch 900 EUR Gewinn in der GmbH. Davon werden jeweils 200 EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet, die restlichen 300 Euro verbleiben in der GmbH um Rücklagen zu bilden.
Wird das vom Finanzamt akzeptiert oder haben wir da mit Schwierigkeiten zu rechnen? Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein oder Richtlinien beachtet werden?
Viele Grüße
PJFry