Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 04.02.2012, 13:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

wir planen zu dritt eine GmbH zu Gründen, jeder Gesellschafter hält 1/3 der Anteile und wird Geschäftsführer. Da jeder unterschiedliche und schwankende Arbeitszeit in die Gesellschaft einbringt möchten wir anstatt einem fixen Geschäftsführergehalt monatlich variabel/dynamisch Gewinn ausschütten. Der Gewinn wird dann mit der Kapitalertragssteuer von jedem Gesellschafter versteuert.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel, wie wir uns das vorstellen:

1. Im Januar 2012 hat die GmbH einen Gewinn von 1.000 EUR erwirtschaftet. Alle drei geschäftsführenden Gesellschafter haben 20 Stunden Arbeitszeit erbracht, jeder bekommt zum 1.2. einen Gewinn von 200 EUR ausgeschüttet. 400 EUR Gewinn verbleiben in der GmbH.

2. Im Februar 2012 hat die GmbH einen Gewinn von 600 EUR erwirtschaftet, nur der erste Gesellschafter hat gearbeitet und erhält eine Gewinnausschüttung von 500 EUR, 100 EUR Gewinn verbleiben in der GmbH (in Summe nun 500 EUR für Januar und Februar).

3. Im März hat die GmbH keinen Gewinn erwirtschaftet, die Gesellschafter jedoch alle drei gearbeitet so dass 300, 600 und 200 Euro ausgeschüttet werden. Dazu müssen 600 EUR vom Stammkapital der GmbH verwendet werden: 500 EUR Gewinn aus Januar und Februar waren noch vorhanden, im März werden 1100 EUR ausgeschüttet.

4. Im April hat die GmbH einen Gewinn von 1500 EUR, wovon nichts ausgeschüttet wird. In der GmbH verbleibt damit ein Gewinn von 900 EUR (-600 aus dem Vormonat + 1500 aus April).

5. Am Jahresende sind noch 900 EUR Gewinn in der GmbH. Davon werden jeweils 200 EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet, die restlichen 300 Euro verbleiben in der GmbH um Rücklagen zu bilden.

Wird das vom Finanzamt akzeptiert oder haben wir da mit Schwierigkeiten zu rechnen? Müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein oder Richtlinien beachtet werden?

Viele Grüße
PJFry
PJFry
 
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon mgb-consulting am 04.02.2012, 14:15

Hallo ...

ich sehe hier zunächst einmal das Problem, dass der Gewinn festgestellt werden muss, im Normalfall erfolgt das durch den Jahresabschluss am Ende eines jeden Geschäftsjahres.

Wenn Sie nun monatlich ausschütten möchten, dann fehlen in den Buchungen unter Umständen korrekte Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Steuerrückstellungen und die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses an sich... kurzum... Sie kommen vermutlich nicht auf den korrekten Gewinn.

Ich würde das Problem eher durch eine prozentuale monatliche Vergütung lösen, die sich nach dem Gewinn des Vormonats richtet. Auf diese Weise, kann man relativ genau abrechnen und den zeitlichen Aufwand des einzelnen Gesellschafters anteilig honorieren.

Ganz nebenbei... wenn Sie Ihren Kunden z.B. ein Ziel von 30 Tagen anbieten, dann wäre im Folgemonat auch das Geld zurückgeflossen, um die Löhne auszahlen zu können. Wenn Sie Ausschüttungen im Abrechnungsmonat vornehmen, dann könnte der Fall eintreten, dass Sie Gelder ausschütten, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht zurückgeflossen sind.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 04.02.2012, 15:09

Hallo,

vielen Dank fuer die Antwort.

mgb-consulting hat geschrieben:ich sehe hier zunächst einmal das Problem, dass der Gewinn festgestellt werden muss, im Normalfall erfolgt das durch den Jahresabschluss am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Wenn Sie nun monatlich ausschütten möchten, dann fehlen in den Buchungen unter Umständen korrekte Abschreibungen, Rechnungsabgrenzungen, Steuerrückstellungen und die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses an sich... kurzum... Sie kommen vermutlich nicht auf den korrekten Gewinn.


Guter Hinweis. Wir wuerden den Gewinn fuer jedes Projekt vorab kalkulieren und dann z.B. 20% "Ruecklagen" in der GmbH einbehalten um damit Abschreibungen und weitere Kosten zu decken. Sollte dann am Ende des Jahres zu wenig Gewinn in der GmbH sein muessten die drei Gesellschafter anteilig "einzahlen".

Ich würde das Problem eher durch eine prozentuale monatliche Vergütung lösen, die sich nach dem Gewinn des Vormonats richtet. Auf diese Weise, kann man relativ genau abrechnen und den zeitlichen Aufwand des einzelnen Gesellschafters anteilig honorieren.


Das habe ich nicht verstanden, koennen Sie das erlaeutern, vielleicht an einem Beispiel?

Ganz nebenbei... wenn Sie Ihren Kunden z.B. ein Ziel von 30 Tagen anbieten, dann wäre im Folgemonat auch das Geld zurückgeflossen, um die Löhne auszahlen zu können. Wenn Sie Ausschüttungen im Abrechnungsmonat vornehmen, dann könnte der Fall eintreten, dass Sie Gelder ausschütten, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht zurückgeflossen sind.


Verstehe, die Ausschuettungen im Folgemonat sind moeglich. Es waere sogar denkbar, quartalsweise auszuschuetten, nur jaehrlich ist ein zu langer Zeitraum da die Ausschuettungen ja als "dynamisches" Gehalt verwendet werden sollen.
PJFry
 
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon mgb-consulting am 04.02.2012, 15:27

Hallo ...

die Gewinnverteilung kann nicht formlos erfolgen, sie erfordert einen Gesellschafterbeschluss (s. § 29 GmbHG), sodass Sie bei jeder Verteilung erst einen Beschluss über eine Gewinnverwendung fassen müssen, die gar nicht per Jahresabschluss festgestellt wurde... sehr problematisch.

Wenn Sie jedoch anstatt eines festes Gehaltes jeder ein variables Gehalt vereinbaren, dass sich am Gewinn des Vormonats orientiert, sind Sie raus aus der zuvor genannten Problematik.

Beispiel:
Sie haben im Januar einen Gewinn von 3.000€ erzielt, hiervon werden 2.000€ für Gehälter verwendet und jeder der Gesellschafter erhält einen Anteil dieser 2.000€, wobei berücksichtigt werden muss, dass hier inklusive aller Sozialabgaben nicht mehr als diese 2.000€ verwendet werden dürfen.

Das ist eine klare Vereinbarung von leistungsorientierten Entgelten und diese mindern als Betriebsausgaben den Gewinn.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 04.02.2012, 19:26

Hallo,

ein monatlicher Gesellschafterbeschluß wäre machbar. Ist eine Gewinnermittlung für die Ausschüttung zwingend erforderlich?

Ist der Anteil für die Gehälter in Ihrem Beispiel variabel aufteilbar? Also zum Beispiel 1000 EUR an Gesellschafter A und je 500 EUR an die anderen beiden Gesellschafter?

Muss sich das variable Gehalt dann zwingend am Vor Monat orientieren? Oft haben wir Projekte die sich über Monate ziehen und nach Abschluss des Projekts soll an den jeweiligen Gesellschafter der das Projekt umgesetzt hat die entsprechende Vergütung gezahlt werden.
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon uvis-beratung am 06.02.2012, 15:30

@ PJFry ...

... wenn gleich ich vermute, dass Ihr euch dabei was gedacht habt, möchte ich dennoch anmerken, dass diese Vorgehensweise der monatlichen Gewinnausschüttung absolut unüblich ist. Wie an anderer Stelle bereits erläutert, werden einige Dinge gewinnrelevant erst über das Jahr zum Jahresabschluss ermittelt. Des Weiteren spielt die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit eines solchen Aufwandes bei den angeführten Beträgen wohl auch eine Rolle.

Regelt es doch über euere Geschäftsführerverträge im Rahmen der Gehaltshöhen, die ihr fix monatlich auszahlt und berücksichtigt ggfs. einen Tantiemenanteil in Prozent, den ihr von den unterschiedlichsten Ansätzen her bestimmen könnt. Diesen könntet ihr (auf Papier) fortschreiben und zum Jahresende mit den während des Jahres gemachten a-conto-Pauschal(voraus-)zahlungen verrechnen.

MfG Jürgen Arnold - http://www.uvis.de -
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 06.02.2012, 20:14

Hallo Jürgen,

wir arbeiten viel nach Projekten, z.B. bekommen wir einen Kundenauftrag den Gesellschafter A umsetzt. Gewinn dieses Auftrags sind z.B. 3000 Euro. Jetzt soll der Gesellschafter A auch z.B. 2500 Euro dafuer erhalten, 500 verbleiben in der Gesellschaft.

Wie sollen wir so eine Situation ueber Geschaeftsfuehrergehaelter loesen? Gesellschafter A wuerde zu wenig bekommen (z.B. 500 Euro Gehalt), die Gesellschafter B und C jedoch zu viel (ebenfalls 500 Euro, obwohl vielleicht in diesem Monat nichts gearbeitet).

Dass der Jahresabschluss anders aussehen kann als wir ueber die Monate verteilt intern verrechnet und "ausbezahlt" haben ist schon klar. Deswegen wuerden wir ja einen "Puffer" einbehalten, z.B. 20% von Einnahmen bleiben bis Jahresende in der GmbH, 80% werden an den arbeitenden Gesellschafter ausgeschuettet. Von den 20% "Puffer" am Jahresende bezahlen wir offene Posten wie z.B. Bilanzerstellung durch den Steuerberater. Wenn dann noch was uebrig bleibt, kann an die Gesellschafter ausgeschuettet werden. Ist zu wenig vorhanden, muessen die Gesellschafter aus ihren monatlichen "Auszahlungen" wieder etwas zurueck in die GmbH bringen.

Wirtschaftliche Verhaeltnismaessigkeit - meinst Du damit den Aufwand? Die interne Verrechnung auf die Gesellschafter machen wir sowieso (wer hat wie viel Arbeitszeit eingebracht, multipliziert mit einem internen fiktiven Stundensatz = Monatsauszahlung). Und einen Gesellschafterbeschluss pro Monat bekommen wir mit einer Vorlage oder einem Formblatt auch hin. Vielleicht kann man diese Regelung sogar im Gesellschaftsvertrag gleich festhalten so dass gar kein offizieller Gesellschafterbeschluss erforderlich ist sondern eine Abstimmung der Geschaeftsfuehrer ausreicht.

Deine Idee mit Tantiemenanteil bei den fixen Gehaeltern verstehe ich nicht. Fixes Gehalt muessten wir ja recht niedrig ansetzen, Tantiemenanteil darf wenn ich richtig informiert bin maximal 20 bis 25 Prozent davon betragen. Wie koennen wir dann das Beispiel umsetzen? Grundgehalt z.B. 200 Euro, Auszahlung soll jedoch 2000 Euro sein?

Gruss
PJFry
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon riese am 07.02.2012, 08:25

Hallo PJFry,

ein GF muss ja kein Festgehalt haben, sondern kann auch nach Stundenlohn bezahlt werden. Muss nur im GF-Vertrag geregelt sein. Mehr Aufträge = mehr Arbeit = mehr Stunden.

Gruß
Rainer
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 11.02.2012, 19:30

Hallo Rainer,

na das klingt ja super - das ist im Prinzip genau das, was wir suchen.

Bist Du Dir sicher, dass es so einfach moeglich ist, den GF Stundenloehne als Gehalt zu bezahlen?

Also z.B.

GF1 im Januar 10 Stunden a 50 Euro = 500 Euro
GF2 im Januar 5 Stunden a 50 Euro = 250 Euro

GF1 im Februar 0 Stunden = 0 Euro
GF2 im Februar 10 Stunden a 50 Euro = 500 Euro

Nach den Informationen und Vorschlaegen hier kommt mir das irgendwie zu einfach vor ;) Wird das Finanzamt das so akzeptieren?
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon riese am 13.02.2012, 11:39

Hallo PJFry,

Bist Du Dir sicher, dass es so einfach moeglich ist, den GF Stundenloehne als Gehalt zu bezahlen?



der Stundensatz von 50,00 € müsste im Geschäftsführervertrag verankert sein. Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, sein Personal nach Stunden, Festgehältern und mit Einschränkungen im Akkord zu bezahlen. Das gilt natürlich auch für Geschäftsführer.

Gruß
Rainer
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Re: Monatliche Gewinnausschüttung anstatt Gehalt

Beitragvon PJFry am 14.02.2012, 05:54

Hallo Rainer,

das klingt gut, wieder einmal vielen Dank!
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