Hallo,
mich würde mal interessieren, ob einer der hier mitlesenden Sachkundigen eventuell Probleme bei folgendem Vorgehen sieht.
Ziel ist es, mittelfristig aus einer Einmann-Ltd. & Co. KG eine Einmann-GmbH & Co. KG zu machen. Man könnte es sich natürlich leicht machen: privat nach und nach 12500€ ansparen, damit dann eine GmbH gründen um die Ltd. als Komplementär zu ersetzen. Mich würde es aber wurmen, dass ich dafür dann "teuer versteuertes" Privatvermögen einsetzen müsste und habe deswegen lange überlegt, ob es nicht evtl. einen (steuer-)günstigeren Weg gibt, mit dem ich das Ziel schneller/besser erreichen kann.
Dabei ist folgende Idee heraus gekommen:
1) eine UG gründen und als zusätzlichen Kommanditisten mit einer Kapital-/Gewinnbeteiligung von X% einsetzen
2) die jährliche Gewinnbeteiligung aus der KG wird von der UG dann komplett (statt nur des 25%-Pflichtanteils) thesauriert, sie muss in dem Fall dann also nur mit 15% Körperschaftssteuer plus Soli versteuert werden
3) sobald die UG ein Guthaben von 25000€ hat, tritt sie als Kommanditist wieder aus, wird in eine GmbH gewandelt und ersetzt als neuer Komplementär die Ltd.
Der große Vorteil bei diesem Gedankenkonstrukt im Vergleich zu der o.g. Einfach-Variante ist, dass für den Gewinnanteil, den die UG erhält, dann halt nicht der persönliche Steuersatz als Kommanditist von ruckzuck 42% (je nach Progression) sondern nur die Körperschaftssteuer mit 15% anfällt. D.h. durch die auf diese Weise gesparten Steuern wird dann das Sparziel deutlich schneller erreicht ...
Ein Nachteil ist, dass man statt 12500 die ganzen 25000€ ansparen muss bevor man eine GmbH kriegt, aber letztenendes ist das egal - ich finde wenn man als Gesellschafter sowieso mit 25000€ haftet, sollte man IMHO eh zusehen, dass früher oder später die Einlage komplett geleistet wird, selbst wenn man ursprünglich erstmal nur 12500 für die Gründung brauchte.
Ausserdem fallen für die UG dann die üblichen Kosten (einmalig für die Gründung, jährlich für IHK, Abschluß & Steuererklärungen etc. wenn man's an den StB gibt) an, die sich aber vermutlich auf ein paar wenige 100€ im Jahr drücken lassen, da die UG ja keinerlei eigenen Umsätze/Geschäfte tätigt und die Buchhaltung damit extremst überschaubar ist.
Bei dem Konstrukt bin ich von folgenden Annahmen ausgegangen:
a) Keine Gewerbesteuer bei der UG für den KG-Gewinnanteil dank der Kürzung gemäß § 9 Nr. 2 GewStG
b) Keine Nebenkosten für die Geschäftsführung der UG (d.h. kein GF-Gehalt und natürlich auch (nicht nur deswegen) keinerlei Sozial-/Rentenversicherungspflicht des GF)
c) steuerlich relevant für den Gesellschafter persönlich werden die angesparten 25000€ Stammeinlage nur dann, wenn die GmbH irgendwann mal veräussert oder liquidiert wird (und dann auch nur insoweit sie dann überhaupt noch vorhanden sind)
d) alles eine One-Man-Show, d.h. Ltd, KG & UG in einer Hand
e) gleichbleibender (oder bestenfalls sogar evtl. gesteigerter) Unternehmenserfolg der KG für die nächsten 3-4 Jahre
Gibt es irgendwas, was ich übersehen habe und Probleme machen könnte, oder ist das Eurer Meinung nach ein gangbarer Weg?
Alternativ könnte man die UG auch als 2. Komplementär statt als 2. Kommanditist einsetzen und die Ltd. dann einfach irgendwann zeitgleich mit der Umwandlung in die GmbH ausscheiden lassen. Da ergeben sich für mich ich aber folgende potentiellen Probleme/Fragestellungen:
- problemlose Beibehaltung der Firmierung als Ltd. & Co. KG in der Übergangszeit mit 2 Komplementären möglich?
- macht das FA evtl. Ärger, wenn irgendwann die Gewinnbeteiligung des Komplementärs von X% auf 0% geändert wird?
- am wenigsten Aufwand macht so eine Umstellung wohl zum Geschäftsjahreswechsel, was sicherlich einfacher zu managen ist, wenn die UG als Kommanditist zum GJ-Wechsel austritt und dann etwas später als GmbH mit 0% Kapitalanteil Komplementär wird (statt die Umwandlung der GmbH genau zum Jahreswechsel zu managen).
- auf jeden Fall ist neues Briefpapier etc. nötig um den 2. Komplementär mit anzugeben, ausserdem sieht das wohlmöglich in der Aussenwirkung etwas komisch aus (d.h. als Konstrukt noch suspekter, als einigen Leuten die Ltd. als solche eh schon ist)
Vorteil dieser Variante: direkt halbierter IHK-Grundbeitrag der UG da nur Komplementär, vermutlich etwas geringere Kosten für Notar/Handelsregistereintragungen (da mind. 1 Schritt entfällt). Das würde mir als einzige Vorteile aber nicht reichen, um dafür z.B. die Geschichte mit dem Briefpapier in Kauf zu nehmen, dann doch lieber als Kommanditist.
Danke,
Tobias