kurze Fragen zu einer GmbH!

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Beitragvon Remi am 26.09.2010, 02:37

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Angenommen Herr A hat 3 Geschäfte am laufen.
Jetzt gründet Herr A mit einem Herrn B eine GmbH und diese läuft sehr schlecht und beide machen verluste insgesammt beispielsweise 100 000 Euro. B hat kein Geld mehr. A hat nachwievor seine 3 gut laufende Geschäfte.

Muss A jetzt alles bezahlen oder sogar ganz insolvenz anmelden wenn seine 3 Geschäfte die 100 000 Euro nicht bezahlen können.

mfg
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Re: kurze Fragen zu einer GmbH!

Beitragvon gemardt2481 am 26.09.2010, 09:44

Offensichtlich hast du dich nicht richtig mit der Gesellschaftsform auseinandergesetzt. Um eine GmbH zu gründen, benötigst du ein Stammkapital von mindestens 25000 Euronen. Wieviel wer einzahlt, regelt der GmbH-Vertrag. Die GmbH haftet nur mit diesem Stammkapital, völlig gleich, wer was eingezahlt hat. (Sofern die Schulden nicht durch Pflichtverletzungen zu Stande gekommen sind.)
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Re: kurze Fragen zu einer GmbH!

Beitragvon Remi am 26.09.2010, 14:35

Ja, schon klar aber würde wenn jetzt jemand mehrere GMBH´s hat und mit einer pleite geht dan die anderen GMBH´s ohne belastung weiterführen können wenn er den noch ausreichend vielle gelder auf den anderen GMBH´s hat weil er nichts rausgenommen hat .

Sind extreme beispiele ich weiss. Aber ist extra so gewollt.

mfg
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Re: kurze Fragen zu einer GmbH!

Beitragvon RAKLOSE am 26.09.2010, 15:54

Jede GmbH ist eine juristische Person
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Re: kurze Fragen zu einer GmbH!

Beitragvon Remi am 26.09.2010, 22:36

Ich glaube Sie machen nur Werbung für Ihre Beratungs Dienste.

Das eine Gmbh eine Juristische person ist oder das ich eine natürliche person bin ist klar.

mfg
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Re: kurze Fragen zu einer GmbH!

Beitragvon riese am 27.09.2010, 14:31

Hallo Remi,

die GmbH ist außen vor.

Interessant aber ist, was die anderen 3 Geschäfte von A für eine Rechtsform haben.

Sind es Einzelbetriebe, haften sie auch untereinander, weil sie rechtlich mit dem Inhaber identisch sind. Sind es Personengesellschaften, haftet zwar A persönlich für jede Gesellschaft, eine Gesellschaft aber nicht für A und die anderen Gesellschaften.

Gruß
Rainer
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