Krankenversicherung als GF

Krankenversicherung als GF

Beitragvon nurpo am 13.07.2011, 14:56

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist der GF einer Ein-Mann-Gmbh (bzw UG) nicht sozialversicherungspflichtig. Wie sieht es mit der KV aus? Kann man trotzdem in der GKV versichert bleiben oder muss man zu einer PGV gehen?

Was wäre, wenn nebenbei noch eine Andere nicht selbstständige und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird?

Danke
nurpo
 
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Re: Krankenversicherung als GF

Beitragvon nurpo am 14.07.2011, 08:26

In diesem Zusammenhang habe ich noch eine weitere Frage.

Was wäre wenn ich eine GmbH (bzw UG) gründe und meine Freundin als GF anstelle? Wäre sie dann voll sozialversicherungspflichtig? Sie würde dann auch tatsächlich das Geschäft führen - also nicht vorgeschoben oder so.

Und was wäre mein Status? Ich bin "hauptberuflich" Student und wäre ja dann nur der Gesellschafter..
nurpo
 
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Re: Krankenversicherung als GF

Beitragvon riese am 17.07.2011, 22:50

Hallo Nurpo,

nurpo hat geschrieben:Was wäre wenn ich eine GmbH (bzw UG) gründe und meine Freundin als GF anstelle? Wäre sie dann voll sozialversicherungspflichtig?


Das würde gehen. Sie ist keine Gesellschafterin und nur die Gesellschaftereigenschaft macht Dich als Studenten nicht erwerbstätig. :wink: Gewinnentnahmen wären "nur" Einkünfte aus Kapitalvermögen.

nurpo hat geschrieben:soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte ist der GF einer Ein-Mann-Gmbh (bzw UG) nicht sozialversicherungspflichtig. Wie sieht es mit der KV aus? Kann man trotzdem in der GKV versichert bleiben oder muss man zu einer PGV gehen?


Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist in der Regel teurer als eine PKV. Vor allem als Junggeselle und im ersten Jahr, wo noch keine Zahlen vorliegen; die vorläufigen Schätzungen sind sehr hoch.

nurpo hat geschrieben:Was wäre, wenn nebenbei noch eine Andere nicht selbstständige und sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird?


a) Steuerklasse 6 für 1 Beschäftigung
b) krankenversicherungsmäßig wärest Du abgesichert, weil die nichtselbständige Tätigkeit bereits zu einer Pflichtversicherung führen würde. Vorsicht bei der AOK; die haben "Spione", die solche Leute aufspüren und dann per Leistungsbescheid noch zusätzliche Beiträge für die nichtselbständige Tätigkeit kassieren wollen, obwohl sie keinerlei zusätzliche Leistungen dafür zu erbringen haben. :(

Gruß
Rainer
riese
 
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