Hallo,
Insolvenz interpretiere ich als Zahlungsunfähigkeit. Allerdings scheinen die GmbH Gesetze sehr streng diesbezüglich zu sein. Kann jemand hierzu etwas schreiben ?
Oder gibt es gute Artikel hierzu ?
mariamarry hat geschrieben:Weiter Wachsen oder in die Insolvenz
Wenn die neue Firma erfolgreich läuft, kann der Komplementär die Finanzierung erleichtern, wenn er seine Anteile auf eine Kapitalgesellschaft übertragt – damit entsteht dann eine Personengesellschaft ohne persönlich haftende natürliche Person, also zum Beispiel eine GmbH & Co. KG. Mittels einer AG & Co. KG lässt sich ein kleines Unternehmen sogar an die Börse bringen, ohne dass die Kontrolle über die Gesellschaft abgegeben werden muss.
Da die KG eine Personengesellschaft ist, gibt es in schwierigen Zeiten für Gründer einige Vorteile: Sie unterliegen einem nicht so strengen Insolvenzrecht wie die Kapitalgesellschaften. So kann eine KG solange noch begrenzt weiterarbeiten, wie sie noch Kredit hat – auch wenn die Überschuldung bereits eingetreten ist. Solange eine positive Fortbestehensprognose besteht, lässt sich das Unternehmen problemlos weiterführen. Auch Gesellschafterdarlehen, die teilweise nicht verzinst werden, sind bei der KG steuerlich wesentlich unproblematischer als beispielsweise bei der GmbH.
mariamarry hat geschrieben:Nach den anderen Begriffen muss ich erst suchen...
mariamarry hat geschrieben:Die Strafverfolgung wg Konkurs, warum ist das so schwerwiegend, ist das historisch bedingt ?
Man verletzt doch niemanden, noch ist es eine Beleidigung...usw. Warum ist das zB. keine Ordnungswidrigkeit ?
mariamarry hat geschrieben:Wenn eine GmbH insolvent geht, sind die voll oder noch nicht voll einbezahlten 25000 €, also das Stammkapital weg ?
mariamarry hat geschrieben:Und mit Versicherungen kann man das vorhandene oder nichtvorhandene Privatvermögen des Gführers der GmbH schonen ?
mariamarry hat geschrieben:Ich weiss im Augenblick noch nicht, was eine Abtretungserklärung ist....
mariamarry hat geschrieben:Der Gführer wird doch für seine Taten zur Verantwortung gezogen gegenüber den Gesellschaftern und den Gläubigern rein theoretisch, dann haftet der Gführer doch mit seinem Privatvermögen für seine Tätigkeit als Gführer oder ?
mariamarry hat geschrieben:Was haben Newbie GFs eigentlich so für Deckungssummen bei ihrer Haftpflichtversicherung ?
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