Remi hat geschrieben:...A wahr vor eine woche beim notar und hat eine gmbh gegründet , jetzt möchte er doch lieber eine ein euro gmbh haben...wie macht er das ?...
A geht zum Notar und liquidiert die GmbH. Am selben Termin gründet er die UG (haftungsbeschränkt). So einfach ist das.
Und bevor er das tut, tut er noch mal genau überlegen, was eine UG (haftungsbeschränkt) ist. Ja, genau, es ist eine Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die in eine GmbH umgewandelt werden kann, wenn das Haftungskapital 25 TEUR erreicht hat. Und sie kann mit Mustervertrag zu geringeren Kosten als eine GmbH gegründet werden.
Was A da vorhat gleicht in etwa dem, eine fertige Gulaschsuppe auszuschütten, damit man noch mal ein Wasser heiß machen kann, um eine Gulaschsuppe zu kochen.
Wenn A unbedingt eine UG (haftungsbeschränkt) haben möchte, kann seine neugegründete GmbH als Holding fungieren und die UG (haft....) gründen. Ist das möglicherweise eine Alternative?
Zuletzt geändert von garbs am 30.10.2010, 07:28, insgesamt 1-mal geändert.