GmbH mit mehr als 2 Gesellschaftern- nicht selbständig?

GmbH mit mehr als 2 Gesellschaftern- nicht selbständig?

Beitragvon jerix am 26.10.2010, 07:15

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Mehrere Personen machen sich selbständig - gleichberechtig - sind aber lt. Rentenversicherung doch nicht selbständig, da die Mitarbeit der Geschäftsführer in der Firma, Vergütung (zusätzlich zum Gründungszuschuss), Urlaub, Kündigung, Geld bei Krankheit etc. geregelt sind. Außerdem weil Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden müssen und nicht jeder machen kann, was er will.

Was ist nun zu tun, damit die RV doch die Selbständigkeit anerkennt?
Alle Gesellschafter wollen privat vorsorgen.

Reicht es z. B., eine Sperrminorität in Höhe eines Gesellschafteranteils zu vereinbaren, damit jeder Gesellschafter "maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft" geltend machen kann?
Jedem einzelnen volle Entscheidungsbefugnisse zu geben, scheint mir bei allem Vertrauen nicht sinnvoll.
jerix
 

Re: GmbH mit mehr als 2 Gesellschaftern- nicht selbständig?

Beitragvon riese am 27.10.2010, 10:58

Hallo Jerix,

wenn die GmbH nicht schon besteht: Jeder gründet eine 1-Mann-UG, stellt sich dort als GF an und die 3 UG's gründen gemeinsam die GmbH.

Dann hat jeder in "seiner" UG das Sagen, aber in der GmbH entscheiden die GF der 3 Mutterunternehmen mehrheitlich und die GmbH tritt auch mit ihrem Namen am Markt auf.

Allerdings langt die IHK dafür jährlich 4x (für dumme Nüsse) zu.

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: GmbH mit mehr als 2 Gesellschaftern- nicht selbständig?

Beitragvon jerix am 27.10.2010, 12:42

Danke für die Antwort! Die GmbH besteht allerdings schon... Aber im schlimmsten FAll, gäbe es also diese Möglichkeit.

Mal sehen, was Steuerberater + Anwalt sagen.
Es scheint uns immer wieder, dass unsere Gesetze so kompliziert sind, dass nicht mal gut ausgebildete Fachleute alles wissen... Sonst wären die Gesellschafterverträge ja gleich anders formuliert worden.

Mir selbst leuchtet es nicht ein, dass, wenn einer allein eine GmbH gründet, er selbständig ist - weil er völlig unabhängig über alles entscheidet, wenn aber mehrere Personen gemeinsam eine GmbH gründen und im Gesellschaftervertrag alles regeln, was wichtig ist, sie dann plötzlich als Angestellte gelten. Nur weil geregelt ist, wer was bekommt, tun muss, darf...
jerix
 

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