Mehrere Personen machen sich selbständig - gleichberechtig - sind aber lt. Rentenversicherung doch nicht selbständig, da die Mitarbeit der Geschäftsführer in der Firma, Vergütung (zusätzlich zum Gründungszuschuss), Urlaub, Kündigung, Geld bei Krankheit etc. geregelt sind. Außerdem weil Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden müssen und nicht jeder machen kann, was er will.
Was ist nun zu tun, damit die RV doch die Selbständigkeit anerkennt?
Alle Gesellschafter wollen privat vorsorgen.
Reicht es z. B., eine Sperrminorität in Höhe eines Gesellschafteranteils zu vereinbaren, damit jeder Gesellschafter "maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft" geltend machen kann?
Jedem einzelnen volle Entscheidungsbefugnisse zu geben, scheint mir bei allem Vertrauen nicht sinnvoll.