GmbH Gründer

GmbH Gründer

Beitragvon darkemp am 15.01.2011, 12:37

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo
Ich habe eine theoretische Frage. Vielleicht eine dumme Frage. Aber weil mein Deutsch nicht gut ist, habe ich keine Antworten darauf gefunden.

Ich gründe eine GmbH. Investiere €60.000. Ein Geschäftsführer wird eingestellt.
(Ich weiß ich kann auch als Geschäftsführer, aber auf meine Aufenthaltserlaubnis ist nicht gestattet)
Egal.

Die Firma macht ein Ende Jahresgewinn (nach Steuern) von 100.000 € und investiert 30.000 zurück.

Was geschieht mit 70.000, und wie wird das besteuert werden. Wäre das als Einkommen auf meine Steuererklärung geschrieben werden? Einkommen vom Investitionen?

Vielen Dank
darkemp
 
Beiträge: 5
Registriert: 15.01.2011, 11:37

Re: GmbH Gründer

Beitragvon mgb-consulting am 15.01.2011, 12:44

Hallo ...

wenn Sie 100.000€ nach Steuern (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) erwirtschaftet haben, hiervon 30.000€ reinvestieren (z.B. in Maschinen) und 70.000€ ausschütten, dann werden die reinvestierten 30.000€ über die Nutzungsdauer der Maschinen abgeschrieben und verursachen Betriebsausgaben, für die 70.000€ zahlen Sie auf privater Ebene 25% Abgeltungssteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: GmbH Gründer

Beitragvon darkemp am 15.01.2011, 14:32

mgb-consulting Vielen dank für info.

Noch eine frage, als Gründer ich bin Eigentümer vom diese GmbH. Darf ich dann Vorschläge zum Geschäftsführer machen?
Was passiert, wenn die Richtung des Unternehmens ist falsch, oder geht in falsche Richtung, z.b. nicht wie ich dass vorgestellt habe.

Kann ich seine Entscheidung Überdrucken? Ich vermute ja, aber ich bin nicht sicher.

Nochmals Vielen dank.
darkemp
 
Beiträge: 5
Registriert: 15.01.2011, 11:37

Re: GmbH Gründer

Beitragvon mgb-consulting am 16.01.2011, 10:51

Guten Morgen,

als Gesellschafter müssen Sie den Geschäftsführer einstellen und ihm die Richtung vorgeben, die Sie mit dem Unternehmen einschlagen möchten.

Sie können im Rahmen von Geschäftsführer- & Gesellschafter- Besprechungen sich stets berichten lassen und die Richtung nachkorrigieren.

Sie sollten aber darauf achten, den Geschäftsführer in seiner Position nicht auszuhöhlen, denn dann werden Sie zum faktischen Geschäftsführer und im Falle eines Scheitern tragen Sie die Verantwortung, die im Normalfall der Geschäftsführer trägt (Haftung des GmbH Geschäftsführers).

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: GmbH Gründer

Beitragvon darkemp am 24.01.2011, 10:12

Vielen Dank.

Diese Woche werde ich ein gmbh gründen, wenigstens anfangen mit der Prozess.

Würde Gründung von Mini-GmbH (UG) schneller sein, als bei normale GmbH?
darkemp
 
Beiträge: 5
Registriert: 15.01.2011, 11:37

Re: GmbH Gründer

Beitragvon celtus am 26.02.2011, 17:57

darkemp hat geschrieben:Vielen Dank.

Diese Woche werde ich ein gmbh gründen, wenigstens anfangen mit der Prozess.

Würde Gründung von Mini-GmbH (UG) schneller sein, als bei normale GmbH?


Ich habe keine Idee welche Staatsbuergerschaft Sie haben, aber Ihrer Bestellung zum Geschaeftfuehrer der GmbH ist nicht von Ihrem Staatsbuergerschaft abhaengig. Als principal haben Sie in allen Mitgliedslaendern des Treaty of The Hague das Recht Geschaeftsfuehrender Gesellschafter zu sein.
Zu gegeben ist da noch die Problemetik eines Geschaeftsfuehrers mit Gehalt und Sozialabgaben in Deutschland, was nur geht wenn Sie die entsprechende Aufenthalsgenehmigung haben. Aber grundsaetzlich kann jede natuerliche Person, ungeachtet der Herkunft im Handlesregister als Geschaeftsfuehrer eingetragen werden. Wir haben letztes Jahr fuer einen Kunden aus Singapore eine GmbH errichtet mit ihm selbst als Geschaeftsfuehrer, und dies war kein Problem fuer das Amstgericht. Wenn Ihre GmbH dann ein bestimmt es Volumen annimmt mit Sicht auf Umsatz, Gewinn und abgabepflichtigen Arbeitnehmern ist die Ausdehnung Ihrer Geschaeftsfuehrerrolle als payrolled manager auch etwas einfacher, das Volumen muss aber substantiell sein ( >5 M per year).
celtus
 
Beiträge: 115
Registriert: 16.04.2010, 11:05

Re: GmbH Gründer

Beitragvon darkemp am 20.06.2011, 07:54

Vielen dank celtus.

Es war kein Problem GmbH zu Gründen, wegen meine Aufenth. Weil ich arbeite als angestellter. Meine Info über diese Thema war falsch. Wenn ich Auslandsbehörde gefragt habe, Sie haben gesagt das war nicht möglich. Später habe ich andere Beamte gefragt, und Antwort war wie by celtus. Es spielt keine rolle. Staatsangehörigkeit ist Australisch.

Ich habe noch eine oder besser zwei fragen. :D Muss Geschäftsführer Vertrag bei Notar unterschrieben sein? Oder ist unterschritt vom Gesellschafter und Geschäftsführer genug?
Und zweite frage, ist es möglich das im Vertrag steht, das ich verzichten auf mein Gehalt, so lange ich arbeite als angestellter? Das wird vielleicht 2 Monate Übergang geben.
Vertrag wird auch zum Finanzamt geschickt.

Vielen dank
darkemp
 
Beiträge: 5
Registriert: 15.01.2011, 11:37

Re: GmbH Gründer

Beitragvon celtus am 27.07.2011, 18:27

darkemp hat geschrieben:Vielen dank celtus.



Ich habe noch eine oder besser zwei fragen. :D Muss Geschäftsführer Vertrag bei Notar unterschrieben sein? Oder ist unterschritt vom Gesellschafter und Geschäftsführer genug?
Und zweite frage, ist es möglich das im Vertrag steht, das ich verzichten auf mein Gehalt, so lange ich arbeite als angestellter? Das wird vielleicht 2 Monate Übergang geben.
Vertrag wird auch zum Finanzamt geschickt.

Vielen dank

Hi Darkemp, usually the appointment as director of a gmbh is processed by notarial deed. If you are payrolled in a different job than your own GmbH, yes, you do not need to pay yourself a salary out of your own company, however, please check whether your employment contract does allow you to have a business a side of your payrolled job. If necessary talk to your boss and ammend an appropriate provision into your contract, otherwise you may have a litigation issue as your employer usually expects you to contribute your entire capacity for the role he pays you for.
celtus
 
Beiträge: 115
Registriert: 16.04.2010, 11:05

Re: GmbH Gründer

Beitragvon darkemp am 11.08.2011, 09:26

Thanks a lot Celtus.
Well my own business affairs I'll be doing on weekends, since business is not operating properly at a moment. Location has to be prepared and equipment, etc. I am not doing anything for my private Gmbh from the workplace. I was more concern about Tax office.

I have made director contract between myself and my (wife's :D ) Gmbh. She is 100% share holder.
Included is that I will not receive any remuneration as long as I am employed in my other workplace.

Cheers
darkemp
 
Beiträge: 5
Registriert: 15.01.2011, 11:37

  • Anzeige

Zurück zu GmbH und GmbH & Co. KG

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast