Re: GmbH gründen mit Sacheinlagen?
von RAKLOSE am 11.11.2010, 09:23
Das kann auch Spaß machen:
Wenn Sie eine GmbH in Form der Bargründung gründen und das Einzelunternehmen faktisch in die GmbH überführen laufen Sie Gefahr ganz erhebliche steuerliche Nachteile zu bekommen. Bei dieser Art der Übertragung kann das FA den Wert des EU Ihrem persönlichen Einkommen zurechnen.
In Betracht kommt also nur eine echte Einbringung.
Ganz besondere Vorteile bietet hier die Ausgliederung durch Neugründung. D.h. zunächst wird das EU bewertet. Das Anlagevermögen bleibt hier weitestgehend außen vor. Die Bewertung sollte nach dem Ertragswertverfahren erfolgen. In der Regel ergibt sich bei einem gut geführten EU ein Wert, der weit über dem Stammkapital der GmbH liegt. In einem kürzlich von mir durchgeführten Verfahren betrug der Wert über 900 K Euro.
Mit diesem Wert wird das Stammkapital der GmbH im Wege der Sachgründung dargestellt. Ein überschießender Wert kann als Gesellschafterdarlehn oder in die Kapitalrücklage der GmbH gebucht werden. Letzteres ermöglicht steuerfreie Gewinnvorabausschüttungen in Höhe der genannten Kapitalrücklage.
Die Eintragung als e.K. (für den Vorgang erforderlich), die GmbH Gründung und die "Umwandlung" erfolgt in einem "Abwasch".
Weiterer Vorteil, es findet eine Gesamtrechtsnachfolge statt. Es muss also kein Vertragspartner zur Änderung der Rechtsform seine Zustimmung erklären bzw. es müssen keine neuen Verträge abgeschlossen werden.