Gmbh Einlage

Gmbh Einlage

Beitragvon Lennard am 28.01.2011, 15:20

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, ich habe mal eine Frage zu einer Finanziellen Angelegenheit. Wir haben vor kurzem eine GmbH und Co. KG gegründet. Die ganzen Formalien lasse ich über meinen Steuerberater regeln und bin da auch nicht so ganz kundig. Ich fang mal lieber so an:
wir haben unsere Einlagen/Stammkapital auf dem GmbH Konto und benutzen das KG Konto für den laufenden Geschäftsbetrieb, also für alle Angelegenheiten die jetzt die Gmbh nicht betreffen. Nur habe ich kurz Rücksprache mit meinem StB gehalten und meinte, ich muss sofort wieder, die Einlage auf dem Gmbh Konto auffüllen, wenn ich hier Geld von nehme? Es tut mir leid für die blöde Frage, jmd. der selbstständig ist, sollte so was eigentlich wissen... aber ich wollte noch mal kurz nachfragen - ob ich das richtig verstanden habe und das tatsächlich der Fall ist (also,die Vorschrift auch in der Praxis existiert, oder das nur eine Formalie ist..)

Vielen Dank schon mal im Voraus!
Mfg
Lennard
 
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Re: Gmbh Einlage

Beitragvon ebi am 29.01.2011, 11:17

So gut ich aus der Vergangenheit weiß, können Sie mit dem Geld machen was Sie wollen.
Es musste nur zum Zeitpunkt der Anmeldung verfügbar nachgewiesen werden.
Und Sie werden im Falle eines Konkurses gefragt werden, ob das Kapital vorhanden war und wie es verwendet wurde. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, fragen Sie doch mal beim Registergericht nach.
ebi
 
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Re: Gmbh Einlage

Beitragvon mgb-consulting am 29.01.2011, 12:18

Es tut mir leid für die blöde Frage, jmd. der selbstständig ist, sollte so was eigentlich wissen...

Hallo ...

nö... die meisten Kaufleute stellen diese Frage und wissen es nicht.

Das Stammkapital wird auf der Passivseite als Stammkapital (Eigenkapital) aufgeführt und steht auf der Aktivseite als Guthaben auf dem Bankkonto.

Wenn Sie sich nun hiervon eine Büroausstattung kaufen und diese vom Bankkonto zahlen, dann mindert sich zwar das Guthaben auf dem Bankkonto, dafür erhöht sich aber das Anlagevermögen um genau diesen Betrag... Sie haben einen so genannten Aktivtausch vorgenommen.

Verboten ist allerdings das Stammkapital an die Gesellschafter zurückzuzahlen oder Kredite an die Gesellschafter zu gewähren. Da Sie hierzu nichts geschrieben haben, bin ich mir nicht sicher, ob hier nicht evt. solch ein Fall vorliegen könnte, auf den sich der Steuerberater beruft, denn dann hätte der Steuerberater Recht, dies ist gesetzlich untersagt!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Gmbh Einlage

Beitragvon Lennard am 31.01.2011, 09:35

Guten Morgen,

vielen Dank für die hilfreiche Info! Dann weiß ich erstmal bescheid. @MGB-Consulting: Ich habe tatsächlich vor nur geringfügig Mittel aus der Einlage zu finanzieren, allerdings würde ich das auch schnellstmöglich wieder auffüllen - nur wußte ich nicht, ob es irgendwelche Schwierigkeiten geben würde (wie vom StB mitgeteilt - dass es eigentlich nicht zulässig ist), aber der Begriff Aktivtausch klingt doch schon mal sehr gut :D !

Vielen Dank!

Lennard
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