GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

Beitragvon cizo-systems am 12.01.2011, 20:01

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

meine Frage ist ob man eine GmbH gründen kann und die Anlage direkt wieder entnehmen kann?

Ich würde bspw. meinen Dispo über den benötigten Betrag in Anspruch nehmen und diesen dann wieder aufs Konto zurück buchen wenn die GmbH gegründet wurde.


Geht das?


Wie kann man den Überhaupt über diese 25.000 Kapitaleinlage verfügen?

Danke im Voraus

Greetz

Calvin
cizo-systems
 
Beiträge: 4
Registriert: 11.01.2011, 21:39

Re: GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

Beitragvon mgb-consulting am 13.01.2011, 09:11

Hallo ...

gehen tut das :D es ist aber verboten :( es verstößt gegen § 30 GmbHG "Verbot der Rückzahlung" des Stammkapitals.

Nichtsdestotrotz gibt es mit Sicherheit Gründer die so verfahren, allerdings führt die Rückzahlung zur Erstattungspflicht nach § 31 GmbHG.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

Beitragvon riese am 13.01.2011, 11:09

cizo-systems hat geschrieben:Wie kann man den Überhaupt über diese 25.000 Kapitaleinlage verfügen?



Indem man Sachen dafür kauft, die für die Ingangsetzung des Betriebes vonnöten sind:

- Geschäftseinrichtung
- Autos
- Maschinen
- PC
usw.

Der Begriff des Stammkapitals wird oft falsch verstanden. Hierbei handelt es sich nicht um den Betrag, den man im Insolvenzfall seinen Gläubigern in den Rachen zu schmeißen bereit ist, sondern um den Betrag, den man erst selbst in die Firma investieren muss, damit sie aus eigener Kraft wirtschaften kann. :idea:

Gerade UG's werden oft mit Kleckerbeträgen gegründet und dann in Foren angefragt, wie man sein Privatgeld da reinschmuggeln kann, da es ja offiziell keine Privateinlagen gibt. *Kopfschüttel*

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 602
Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

Beitragvon mariamarry am 13.01.2011, 14:26

Vermutlich auch für Dienstleistungen anderer Unternehmen verwendbar ? Und nicht nur für materielle Dinge ? :roll:
mariamarry
 
Beiträge: 96
Registriert: 10.05.2010, 21:07

Re: GmbH Einlage nach Gründung wieder entnehmbar?

Beitragvon garbs am 13.01.2011, 21:57

Ja, auch das... :D
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

  • Anzeige

Zurück zu GmbH und GmbH & Co. KG

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast