Hallo,
die GmbH&CoKG besitzt 25 T€ Stammkapital und braucht für ein Projekt zusätzliches EK. Ein Kredit ist beabsichtigt, aber zusätzlich möchte die GmbHCoKG noch ca. 40 Genussscheine ausgeben. Ich vermute die Anzahl ist egal ?
Muss man hierzu zu einem Notar, bedarf es der besonderen Form ?
" Die Mindestanlagesumme je Anleger beträgt, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 WpPG, -50.000,- Euro je Anleger." (im Internet gefunden). Ist das gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben oder geht auch eine kleinere Mindestanlagesumme zB. von 1000, 5000 oder 10000 € ?
Ich vermute, man muss nicht gleich zur Emission an die Börse gehen ?