GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon mariamarry am 11.06.2010, 13:36

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

die GmbH&CoKG besitzt 25 T€ Stammkapital und braucht für ein Projekt zusätzliches EK. Ein Kredit ist beabsichtigt, aber zusätzlich möchte die GmbHCoKG noch ca. 40 Genussscheine ausgeben. Ich vermute die Anzahl ist egal ?

Muss man hierzu zu einem Notar, bedarf es der besonderen Form ?

" Die Mindestanlagesumme je Anleger beträgt, gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 WpPG, -50.000,- Euro je Anleger." (im Internet gefunden). Ist das gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben oder geht auch eine kleinere Mindestanlagesumme zB. von 1000, 5000 oder 10000 € ?

Ich vermute, man muss nicht gleich zur Emission an die Börse gehen ?
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon riese am 14.06.2010, 09:12

Hallo Mariamarry,

wenn ich richtig informiert bin, gehören Genussscheine zum Mezzanine-Kapital und nicht zum Stammkapital und braucht deshalb nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Gruß
Rainer
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon mariamarry am 14.06.2010, 11:05

Hallo,

ja du hast recht, italienisches Zwischenstockwerkkapital.
Das mit der Mindesteinlagesumme, und der Börsenemission, weisst du nicht zufällig ?

Also reicht es, wenn ein Anwalt einen Text aufsetzt. :D
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon maltamasche am 15.06.2010, 09:46

mariamarry hat geschrieben:die GmbH&CoKG besitzt 25 T€ Stammkapital


Aus Interesse würde mich mal interessieren was Du genau damit meinst?
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon mariamarry am 16.06.2010, 00:11

Hey, das ist lustig, die GmbH&CoKG hat 25 Tausend Euro (welches für die GmbH als Stammkapital einbezahlt worden ist), war ein kleiner semantischer Fehler, da die 25 T€ eigentlcih nur der GmbH gehören und diese das Geld als Komplementär zur Verfügung stellt, fehlt noch das Geld der Kommanditisten in Höhe von X Euro, habe ich der einfachheithalber unterschlagen. :lol:

Bin grad hundemüde... und demnächst in der Ferne... so long Jungs...
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon maltamasche am 16.06.2010, 10:02

Ich habe da mal einen netten Satzt gelesen, weiss aber nicht ob das noch aktuell ist:

Nach aktueller Rechtsprechung ist im Rahmen der Gesellschaftsgründung ein Transfer des GmbH-Stammkapitals auf die GmbH & Co. KG - auch wenn es sich rechtlich um eine Darlehnsgewährung handelt und das Stammkapital zurück zu zahlen ist - unwirksam (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2007, Az.: II ZR 180/06). Die Transferierung des Stammkapitals an die KG (die durch den Gesellschafter kontrolliert wird) wird behandelt, als sei das GmbH-Kapital an ihren Gesellschafter zurückgeflossen.

Vielleicht mal sehen ob das bei Euch zutrifft und wenn ja ob es noch aktuell ist.
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Re: GmbH&CoKG und Eigenkapitalbeschaffung

Beitragvon mariamarry am 11.09.2010, 10:18

Also, wenn ich ehrlich bin, sitzt das Konstrukt GmbHCoKG einfach noch nicht richtig.
Wenn das stimmt, was Sie schreiben Maltamascha, dann haftet zwar die GmbH für alles, kann sich aber nicht mit Ihrem Stammkapital an möglichen Investitionen der GmbHCoKG beteiligen, könnte aber rein theoretisch ? ihr Stammkapital für eine nur GmbH eigene Investitionen verwenden ? :?:

Und bei Investitionen der GmbHCoKG kann die GmbH nur ihre aus der Geschaeftstaetigkeit erwirtschafteten Gewinne (oder Verluste) auf die GmbHCoKG Ebene übertragen, und diese könnte wiederum das aus der Geschaeftstaetigkeit der GmbH stammende Geld und ( im Idealfall investieren auch die Kommanditisten) mit dem Geld der Kommanditisten eine GmbHCoKG Investition durchführen ? :?:

Ich habe im Internet gelesen, dass das Konstrukt GmbHCoKG sich dann lohnt, z.B. wenn die Kommanditisten Gutverdiener sind und die GmbH zB. Verluste macht, dann kann man den Verlust der GmbH aus Geschaeftstaetigkeit mit irgendwie dem Einkommen der Kommanditisten gegenrechnen, so irgendwie ...
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