GmbH Ablauf nach Gründung ?

GmbH Ablauf nach Gründung ?

Beitragvon Traks am 26.07.2010, 12:54

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich habe da mal ein Fragen ob der Ablauf so richtig ist, und ob ich da nix vergessen habe.

1) Die Dokumente werden beim Notar erstellt.
2) Konto eröffnen, einzahlen der Einlage.
3) Gewerbe für die GmbH beantragen.
4) Eröffnung Bilanz erstellen mit dem Datum der Gründung.
5) Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
6) Jahresabschluss etc.


Habe ich da jetzt noch einen Behördengang oder Meldung vergessen?
IHK Mitgliedschaft Veröffentlichungen in e-Bundesanzeiger werden doch Automatisch in die Wege geleitet oder muss ich da auch noch was anstoßen.

Danke
Traks
 
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Registriert: 04.05.2010, 14:35

Re: GmbH Ablauf nach Gründung ?

Beitragvon riese am 26.07.2010, 15:47

Hallo Traks,

5. und 6. sind routinemäßig wiederkehrende Arbeiten und nicht Bestandteil der Betriebsgründung.

Normalerweise müsste noch ein Punkt 2a eingefügt werden. Mit der Einzelungsquittung und dem Nachweis, wem das Konto gehört, gehst Du wieder hin zum Notar und erst, wenn er diese Dokumente gesehen hat, leitet er die Anmeldung weiter ans Amtsgericht. Dieses unterrichtet von sich aus Finanzamt, IHK bzw. Handwerskammer und Bundesanzeiger. Wenn Du das Musterprotokoll benutzt, schwörst Du dem Notar damit in die Hände, dass Du das Konto einrichtest und das Geld einzahlst; kontrolliert wird es dann nicht mehr (aber Du bist dann mit der nicht getätigten Einlage haftbar).

Die Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die GmbH ein eigenständiges Gewerbe führen soll. Eine Vermögensverwaltungs-GmbH übt z.B. kein Gewerbe aus, weil sie nicht am Markt teilnimmt.

Gruß
Rainer
riese
 
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