Hallo zusammen,
ganz einfacher Sachverhalt:
4 Gesellschafter gründen eine GmbH, wobei nur das minimale Stammkapital von 12.500 € eingezahlt wird. Der Rest wird später nachgezahlt.
Ein Gesellschafter übernimmt die Geschäftsführung.
Ein anderer Gesellschafter möchte in der GmbH angestellt sein und ein monatliches Entgelt für seine Arbeit bekommen.
Ist das erlaubt? Damit könnte doch die Gesellschaft "leergepumpt" werden und damit gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 30 I GmbHG verstoßen werden. Beim Geschäftsführer habe ich in Erfahrung bringen können, dass eine Gehaltszahlung erlaubt ist, solange das Gehalt nicht überzogen ist.
Wie ist das bei anderen Gesellschaftern? Können die in der GmbH angestellt sein?
Welche Möglichkeiten hätte man Alternativ? Nach § 30 I GmbHG dürfte doch auch jedes andere Verhältnis ausgeschlossen sein, solange das Stammkapital nicht vollständig vorhanden ist, oder?
Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe
Nils