Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr???

Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr???

Beitragvon whisky am 27.05.2011, 14:20

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ganz einfacher Sachverhalt:
4 Gesellschafter gründen eine GmbH, wobei nur das minimale Stammkapital von 12.500 € eingezahlt wird. Der Rest wird später nachgezahlt.
Ein Gesellschafter übernimmt die Geschäftsführung.
Ein anderer Gesellschafter möchte in der GmbH angestellt sein und ein monatliches Entgelt für seine Arbeit bekommen.

Ist das erlaubt? Damit könnte doch die Gesellschaft "leergepumpt" werden und damit gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 30 I GmbHG verstoßen werden. Beim Geschäftsführer habe ich in Erfahrung bringen können, dass eine Gehaltszahlung erlaubt ist, solange das Gehalt nicht überzogen ist.
Wie ist das bei anderen Gesellschaftern? Können die in der GmbH angestellt sein?

Welche Möglichkeiten hätte man Alternativ? Nach § 30 I GmbHG dürfte doch auch jedes andere Verhältnis ausgeschlossen sein, solange das Stammkapital nicht vollständig vorhanden ist, oder?

Vielen Dank schon mal vorab für eure Hilfe
Nils
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Re: Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr??

Beitragvon riese am 27.05.2011, 22:11

Hallo Nils,

die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die als Arbeitgeber auftreten kann. Ein Arbeitnehmer aknn auch gleichzeitig Gesellschafter sein.

Solange Du eine Leistung erbringst und die GmbH Erlöse erzielt, die Dein Gehalt decken, liegt auch keine Kapitalrückgewähr vor; diese würde voraussetzen, dass das Stammkapital durch die Zahlung an Dich gemindert würde. Wenn dieser Fall eintreten würde, wäre die Gesellschaft zugleich überschuldet.

Gruß
Rainer
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Re: Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr??

Beitragvon whisky am 31.05.2011, 07:56

Hallo Rainer,

Danke für deine Antwort. Soweit so gut, nur im letzten Satz ist leider etwas nicht ganz richtig oder ich verstehe dich falsch:
Wenn dieser Fall eintreten würde, wäre die Gesellschaft zugleich überschuldet.

Das ist nicht korrekt. Die Gesellschaft kann ohne weiteres ihr Stammkapital für Zahlungen einsetzen, selbst, wenn die GmbH keine Erlöse erzielt. Eine "Überschuldung" liegt nicht vor, da die Verbindlichkeiten ohne weiteres vom Vermögen gedeckt sind.

Meine Frage zielt speziell auf das Verbot der Einlagenrückgewähr ab. Kann mir dazu jemand was sagen?

Viele Grüße
Nils
whisky
 
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Re: Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr??

Beitragvon riese am 06.06.2011, 13:52

Sorry, ich war schon einen Schritt weiter. Zwischen Angreifen des Stammkapitals und Überschuldung liegt ja noch genau die Höhe des Stammkapitals.

Eine Einlagenrückgewähr liegt nur dann vor, wenn ohne Gegenleistung Stammkapital an den Gesellschafter ausgezahlt würde. Hier liegt ja eine Gegenleistung durch die Arbeitserbringung vor, die entlohnt wird. Der Lohn wird als Aufwand verbucht. Angegriffen wird das Stammpkapital hier ja erst in dem Moment, in dem die GUV abgeschlossen und gegen Eigenkapital saldiert wird - also quasi am Jahresende. Und auch hier ist es üblich, nicht wie beim Einzelbetrieb gegen das Eigenkapital selbst, sondern gegen ein Vortragskonto gebucht wird. Gesetzt den Fall, es steht in der Schlussbilanz:

Stammkapital: 25000,00 €
Verlustvortrag vor Verwendung: -10700,00 €
Eigenkapital: 14300,00 €

Stammkapital ist nicht mit Eigenkapital identisch. Im vorliegenden Fall ist das Stammkapital von 25000,00 € unverändert vorhanden. Dem steht nur ein Verlustvortrag von 10700,00 € entgegen, so dass die Firma tatsächlich nur über ein Eigenkapital von 14300,00 € verfügt. Hier kann keine Einlagenrückgewähr vorliegen.

Gruß
Rainer
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Re: Gesellschafter als Arbeitnehmer -> Einlagen-Rückgewähr??

Beitragvon whisky am 06.06.2011, 20:20

Hallo Rainer,

da scheint was wahres dran zu sein. Ich hab das gerade nochmal ganz grob nachgelesen. Ich muss da tatsächlich viel mehr auf die bilanzielle Betrachtung eingehen. Aber das ist zu komplex, um es heute Abend zu machen ;-)

Danke aber schon mal! Wenn ich meine Lösung gefunden hab, melde ich mich mal!

Viele Grüße
Nils
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