Hallo,
ich bin zu 100% Gesellschafter meiner neu gegründeten UG.
Mir sind in den Vorlagen für Geschäftsführer-Anstellungsverträgen aufgefallen, dass überall von Brutto Jahreseinkommen und monatlicher Zahlung etc. geredet wird. Das ist mir aber viel zu fix definiert und lässt wenig Spielraum. Letztlich möchte ich nicht "nicht-selbstständig Angestellter" meines Unternehmens sein. Meine Überlegung ist daher, ob es möglich ist, einen Beratervertrag zu schließen, bei welchem die Kosten nach Aufwand abgerechnet werden.
Somit würde ich als freiberuflicher betriebswirtschaftlicher Berater (§18c EStG) meinem Unternehmen zur Seite stehen und meine Leistungen mit der UG abrechnen.
Ist das möglich?
Gruß