Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage zur Haftung bei Einbringung einer GbR.
Wir haben eine GbR und eine UG im Bereich Medienproduktion.
Die GbR sollte eigentlich aufgelöst werden, aber da man da ja auch nach Auflösung noch über 10 Jahre privat haftet, überlegen wir, ob wir nicht einfach die GbR in die UG einbringen sollen, und die GbR dann später, zb nach einem Jahr, auflösen.
Nach unseren Informationen haftet dann die UG mit Ihrem Stammkapital für alle vergangenen Produktionen der GbR, und somit nicht mehr die Geschäftsführer privat.
Ist das soweit korrekt ?
Wie geht man dann am besten vor, und was wäre zu beachten ?
danke und Gruß,
Daniel