Hallo Schorscherl,
Aber auf was berechnet sich die Körperschafts und Gewerbesteuer - bei der Gründung gibt es ja noch kein Einkommen bzw. keine Bilanzen ?
zunächst kriegst Du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in der Du Angaben zum geschätzten Umsatz machen musst. Aufgrund dieser Angaben werden Vorauszahlungen festgesetzt. Bilanzen können natürlich nur am Jahresende erstellt werden. Die Steuererklärung wird im nächsten Jahr gemacht, die Steuern festgesetzt und mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Bei einem Umsatz von 0 ist die Körperschafts- und Gewerbesteuer natürlich auch 0. Natürlich wird das FA mißtrauisch, wenn Du das nicht belegen kannst (etwa durch einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co KG, aus dem hervorgeht, dass die Komplementärgesellschaft nicht wirtschaftlich aktiv ist und die KG ihr sämtliche Aufwendungen zu erstatten hat).
Gruß
Rainer
Gruß
Rainer