Finanzgeschäfte als GmbH

Finanzgeschäfte als GmbH

Beitragvon SHC am 14.08.2011, 23:02

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo liebe Forengemeinde,

ich spinne hier einfach mal was zusammen und würde gerne einmal die Meinung der echten Experten hier hören.

Kurz zu meiner Situation:

Befinde mich zur Zeit im Studium und werde sehr wahrscheinlich ab September 2011 Bafög beziehen. Das soll auch weiterhin dann so bleiben! ;) Auf der hohen Kante habe ich zur Zeit ca. 25.000,-€ an liquiden Mitteln.

Was ich finanztechnisch vorhabe:
Ich habe mich nun lange mit der Materie der Wertpapiere beschäftigt und halte den aktuellen Zeitpunkt gut zum einsteigen. Hier mögen die Meinungen auseinander gehen, aber das ist nur Nebenprodukt. Ich möchte das Kapital von 25.000,-€ investieren in andere Unternehmen (durch Aktien, Anleihen, stille Beteiligungen, etc.)

Welchen Gedankengang ich hatte:
Ich gründe eine juristische Person. GmbH oder UG, oder, oder... Und führe der juristischen Person (bspw. XY GmbH) Kapital zu. Das Kapital werde ich wiederum in Aktien/Anleihen/sonstige Unternehmensbeteiligungen (einer AG, GmbH, etc.) anlegen. Man könnte praktisch sagen ich gründe eine Beteiligungsgesellschaft im kleinen Stile (die gerne wachsen kann). Habe da auch schon was in Aussicht. Diese Beteiligungen würde ich gerne als XY GmbH aufnehmen und nicht als Privatperson.

Fragen:
1.) Ist das eine realistische Vorstellung?
2.) Füge ich der juristischen Person Kapital zu, gehört das zugeführte Kapital der juristischen Person und nicht mehr mir, oder?
3.) Wie sieht es mit der Besteuerung aus?
a) Wenn ich dem Geschäftsführer (mir selbst) ein Gehalt auszahle. Irgendwann, sobald Gewinne zu verbuchen sind
b) Bei Geschäftsvorgängen (Körperschaftssteuer, etc.)

4.) Könnten Teilhaber an diesem Vorhaben mitziehen? Bspw. Gesellschafter, welche einen kleinen Geldbetrag mit einbringen.

Freue mich bereits jetzt über Antworten.

Herzliche Grüße,
SHC
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Re: Finanzgeschäfte als GmbH

Beitragvon mgb-consulting am 02.09.2011, 14:21

Hallo ...

wie kommen Sie darauf BaföG zu erhalten, wenn Sie über ein Sparguthaben von 25.000€ verfügen... haben Sie das Sparguthaben bei Beantragung "vergessen" zu erwähnen?

MfG
MGB-Consulting
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Re: Finanzgeschäfte als GmbH

Beitragvon riese am 05.09.2011, 06:56

mgb-consulting hat geschrieben:wie kommen Sie darauf BaföG zu erhalten, wenn Sie über ein Sparguthaben von 25.000€ verfügen... haben Sie das Sparguthaben bei Beantragung "vergessen" zu erwähnen?



Es könnte ja Festgeld gewesen sein, das zum Zeitpunkt der Bafög-Beantragung nicht verfügbar war. :lol:
riese
 
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