Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon penalty2011 am 17.01.2011, 08:25

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen, ich brauche dringend Hilfe. Kurz zum hergang, durch Schwierigkeiten wurde die GmbH jetzt vor 3 Wochen Liquidiert. Es gibt keine Gesellschafter mehr und nur noch ich ehemals Geschäftsführer als Liquidator. 2 Anwälte wollen noch bis Ende der Woche mit allen Gläubigern Kontakt bzgl. Liquidationsplanes aufnehmen. Jetzt kam am Freitag eine Ladung zur Abgabe der EV mit Hinweis das auch ein HAftbefehl beantragt werden kann. Da ich selbst seit Dezember krank geschrieben bin, (nicht einfach nur so) kann ich nicht gehen. Weiterhin ist mir aufgefallen das die Ladung noch an die GmbH gerichtet war. Ich soll alles verschieben lassen lt. Anwalt das diese mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen können. Wie kann ich das machen, langt da die Krankmeldung die seit Dezember besteht oder brauche ich mehr und muß die vom GV akzeptiert werden ??? Gibt es da § dazu. Danke
penalty2011
 
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Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon riese am 17.01.2011, 08:48

Hallo Penalty,

schnellstens Insolvenz anmelden und dem Insolvenzverwalter die Buchführungsunterlagen herausgeben!

Gruß
Rainer
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Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon penalty2011 am 17.01.2011, 08:52

Genau das soll vermieden werden da sonst zuviel kaputt geht. Es steht geld für die Liquidation zur Verfügung von dritten.
penalty2011
 
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Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon riese am 17.01.2011, 09:01

Genau das macht aber der Gesetzgeber nicht mit.

Eine EV kann nur beantragen, wer schon im Besitz eines rechtskräftigen Schuldtitels ist. Und dazu bedarf es mindestens eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides. Die 21-tägige Frist zur Insolvenzanmeldung beginnt an dem Tage, an dem Dir der Mahnbescheid ins Haus flattert. Nur durch Zahlung innerhalb der Frist kannst Du das Unheil abwenden. Du hast Dich also bereits der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Und mit jedem Tag, den Du verstreichen lässt, wird nicht nur das Strafmaß höher, sondern es mehren sich auch die Unannehmlichkeiten - wie etwa die Aufforderung zur Abgabe der EV.

Ich vermute sogar, dass Du bereits einen Gerichtsvollzieher wieder mit leeren Händen nach Hause geschickt und dabei das Wort "Unpfändbarkeit" in den Mund genommen hast.

Gruß
Rainer
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Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon mgb-consulting am 17.01.2011, 10:52

Ich soll alles verschieben lassen lt. Anwalt das diese mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen können.

Hallo ...

Sie lassen sich durch einen Anwalt vertreten und dieser wendet die Aufforderung zur Abgabe der eV nicht ab und rät Ihnen selbst tätig zu werden.

WECHSELN... als schneller als alles andere... ein völliger Versager!!!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!

Beitragvon mariamarry am 17.01.2011, 13:36

Hallo,

ich habe keine Ahnung von dem Thema. Aber wenn jemand während eines medizinischen Staatsexamens krank wurde, musste er zum Amtsarzt und dies bestätigen lassen und dann wurde das Examen für ungültig erklärt. Amtsarzt wohlgemerkt.

Vielleicht hilft es etwas. Bin auch gerade ziemlich vergrippt.
mariamarry
 
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