Re: Dringend Hilfe gesucht EV Abgabe !!
von riese am 17.01.2011, 09:01
Genau das macht aber der Gesetzgeber nicht mit.
Eine EV kann nur beantragen, wer schon im Besitz eines rechtskräftigen Schuldtitels ist. Und dazu bedarf es mindestens eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides. Die 21-tägige Frist zur Insolvenzanmeldung beginnt an dem Tage, an dem Dir der Mahnbescheid ins Haus flattert. Nur durch Zahlung innerhalb der Frist kannst Du das Unheil abwenden. Du hast Dich also bereits der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht. Und mit jedem Tag, den Du verstreichen lässt, wird nicht nur das Strafmaß höher, sondern es mehren sich auch die Unannehmlichkeiten - wie etwa die Aufforderung zur Abgabe der EV.
Ich vermute sogar, dass Du bereits einen Gerichtsvollzieher wieder mit leeren Händen nach Hause geschickt und dabei das Wort "Unpfändbarkeit" in den Mund genommen hast.
Gruß
Rainer