Büro mieten und GmbH gründen

Büro mieten und GmbH gründen

Beitragvon streeter am 31.10.2011, 19:13

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo liebes Forum,

der Notar sagt, vor Unterschrift des Gesellschaftsvertrages muss eine eindeutige Adresse der GmbH vorliegen.
Nun, wenn man nicht bei sich zu Hause gründet, sondern in einem anderen Ort, dann existiert dort noch kein Büro. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Kein Büro, kein Gesellschaftsvertrag, kein Gesellschaftsvertrag, kein Büro.

Muss einer der Gesellschafter vorher bereits das Büro anmieten? Wird das Mietverhältnis dann an die GmbH abgegeben?

ICh verstehs einfach nicht und bitte um Hilfe.

Danke
Streeter
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Re: Büro mieten und GmbH gründen

Beitragvon riese am 01.11.2011, 23:26

Hallo Streeter,

das ist dasselbe, als wenn Du als Penner zum Standesamt kommst und wolltest ein Kind anmelden ohne einen festen Wohnsitz. (Der Standesbeamte würde eher dafür sorgen, dass das Kind in die Obhut des Jugendamtes käme als dass er einen Geburtseintrag ohne Adresse verfassen würde.)

Solange Du kein Büro hast, ist Deine Privatadresse der Firmensitz. Evtl. musst Du in den sauren Apfel beißen, 14 Tage später für die Änderung des Firmensitzes noch einmal zu blechen. :(

Gruß
Rainer
riese
 
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