Hallo liebes Forum,
der Notar sagt, vor Unterschrift des Gesellschaftsvertrages muss eine eindeutige Adresse der GmbH vorliegen.
Nun, wenn man nicht bei sich zu Hause gründet, sondern in einem anderen Ort, dann existiert dort noch kein Büro. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Kein Büro, kein Gesellschaftsvertrag, kein Gesellschaftsvertrag, kein Büro.
Muss einer der Gesellschafter vorher bereits das Büro anmieten? Wird das Mietverhältnis dann an die GmbH abgegeben?
ICh verstehs einfach nicht und bitte um Hilfe.
Danke
Streeter