Hallo an alle!
Ich möchte mich erstmal für die vielen hilfreichen Beiträge bedanken, die ich bisher nur als lesender Nutzer verfolgt habe.
Nun aber habe ich selbst eine Frage zum Gesellschaftsrecht, genauer zur GmbH & Co. KG:
In den Bereichen, in die es mich hineinzieht, besteht ständig ein Risiko in Rechtsstreitigkeiten hineingezogen zu werden. Konkret geht es um die Bereiche Verlagswesen und Telemediendienste. Das Szenario ist, dass man u.U. Dinge veröffentlicht, die mehr oder weniger destruktiven Marktteilnehmern nicht genehm sind und man daraufhin mit Klagen a la Rufschädigung mit absurden Streitwerten überzogen und durch die Instanzen gezwungen wird.
Meine Frage ist, ob die GmbH (oder UG) & Co. KG die Möglichkeit bietet, bei solch schweren, existenzbedrohenden juristischen Attacken den Geschäftsbetrieb halbweg aufrecht zu erhalten, indem man den Rechtsstreit an einem wirtschaftlich und zeitlich sinnvollen Punkt gewollt verliert. Dann könnte die Komplementär-GmbH oder UG insolvent gehen und eine neue Komplementärin für die KG eingesetzt werden.
Klar wäre dann natürlich, dass die Komplementärin im laufenden Betrieb möglichst wenig Stammkapital und Gewinne ent- und erhalten muss und die Gewinne (sowie Besitztümer) auf Seiten der KG möglichst vollständig auf den Kommanditisten und Mitarbeiter verteilt werden müssten, damit der wirtschaftliche Schaden durch die Insolvenz minimiert wird.
Ich würde dabei auch auf den "Abschreckungs-Effekt" setzen nach dem Motto: "Da ist eh nichts zu holen." Habe diese Konstruktion auch häufiger bei Medienunternehmen gesehen. Mache ich einen Denkfehler? Vielen Dank für die Antworten.