Hallo,
wenn durch Gesellschafterbeschluss (keine Insolvenz) eine GmbH z.B. zum 30.09.11aufgelöst werden soll, ist die Auflösung dem Notar zu melden?
Wenn ja, ab wann?
Noch vor dem 30.09.11 oder erst nach der Liquidation?
Danke für eine Antwort.
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