Auflösung einer GmbH - Laufzeit von Verträgen

Auflösung einer GmbH - Laufzeit von Verträgen

Beitragvon Phoenix am 18.09.2011, 15:42

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

unsre GmbH soll in den nächsten Tagen aufgelöst werden. Der Beschluss wird diese Woche gefasst.

Um die Kosten, die auf die GmbH zukommen, sollte ich als Geschäftsführer wissen, wie die bestehenden Verträgen nach der Auflösung zu erfüllen sind. Z.B.
1. Haftpflichtversicherung, läuft normalerweise noch 2 Jahre
2. Lizenz für ein CAD-Programm, kann 6 Monate zum Jahresende gekündigt werden.
3. Lizenz für ein Buchhaltungsprogramm, Kündigungsmodalitäten im Augenblick unbekannt.
Verträge mit der Telekom, IHK usw.

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar und grüße Euch.
Phoenix
 
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2011, 14:41

Re: Auflösung einer GmbH - Laufzeit von Verträgen

Beitragvon mgb-consulting am 19.09.2011, 09:30

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar und grüße Euch.

Hallo ...

Sie haben in dem Posting gar keine Frage gestellt, sondern nur Feststellungen geäußert!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Auflösung einer GmbH - Laufzeit von Verträgen

Beitragvon Phoenix am 19.09.2011, 10:31

Hallo,

meine Frage wäre: Sind die zuvor genannten Verträge auch nach dem Auflösungsbeschluss (evt noch Jahre) zu erfüllen oder sind die Verträge ab dem Datum der Auflösung nichtig?

Herzlichen Gruß an alle Ratgeber.
Phoenix
 
Beiträge: 3
Registriert: 18.09.2011, 14:41

Re: Auflösung einer GmbH - Laufzeit von Verträgen

Beitragvon mgb-consulting am 19.09.2011, 12:26

Hallo ...

wenn die Verträge mit Auflösung der Firma tatsächlich nichtig werden würden, dann würde sich jeder Schuldner seines Unternehmens entledigen und die Gläubiger würden in die Röhre schauen.

Nein... so ist es natürlich nicht!

Mit dem Auflösungsbeschluß (Liquidationsbeschluß) wird ein Liquidator benannt, der die noch laufenden Geschäfte zu Ende führen muss, mit dem Ziel, das danach noch verbleibende Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter zu verteilen.

Erst nach vollständiger Abwicklung aller Geschäfte kann die GmbH dann wirklich gelöscht werden.

Sie werden daher alle Verträge sichten und kündigen müssen und bis zum Wirksamwerden der Kündigung auch bedienen müssen.

Die gesetzliche Regelung hierzu finden Sie in Abschnitt 5 des GmbH-Gesetzes.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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