Hallo Solianer,
Du hast die Sarkasmus-Tags vergessen. So geschrieben koennte man das ernst nehmen. Und das waere u.U. fatal!
Selbstverstaendlich ist das mit den Stunden Quatsch. Sowohl die Anzahl als auch die Begrenzung an sich.
Umsatzsteuer (manche reden auch von Mehrwertsteuer) ist natuerlich auch schon bei 1 Euro Umsatz zu entrichten - aber man koennte ja mal versuchen, mit dem FA diese 17.500 Euro durchzusetzen

(was Du meinst, ist wohl die Gewerbesteuer).
Ob Investitionen anerkannt werden? UU. ja, wenn der Sachbearbeiter nicht seinen schlechten Tag hat. Ansonsten dazu vielleich ein Auszug:
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach
dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.Sogar auf dem Formular fuer die Gewerbeanmeldung steht auch noch, dass die Anzeige der Taetigkeit eben selbst noch nicht zum Beginn berechtigt (wenn z.B. noch Genehmigungen usw. benoetigt werden).
Gruss
Yam