Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon fjm am 20.07.2009, 17:11

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Hallo liebes Forum,

Folgendes bewegt mich zur Zeit :-)

Fragen:
Macht es Sinn schon jetzt mein (Klein-) Gewerbe anzumelden, auch wenn ich erst Ende des Jahres mit konkretem Produktverkauf starte?

Könnte ich durch Anmeldung jetzt eventuell Vorteile nutzen, anstehende Investitionskosten betreffend?

Hintergrund:
Aktuell sitze ich an der Realisation des Produkts (Software/Buch etc) und demnächst würden Investitionskosten auf mich zukommen.

Konkreter geplanter Verkauf des Produkts allerdings ist erst für Ende des Jahres geplant.

Besten Dank & Gruß aus Berlin
Johannes
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon yam am 21.07.2009, 08:31

Hallo Fjm,

schon jetzt mein (Klein-) Gewerbe anzumelden

Ob es Sinn macht weiss ich nicht, aber wenn Du es nicht anmeldest, dann hast Du auch noch kein Gewerbe :)

demnächst würden Investitionskosten

Kann mir vorstellen, dass es schwierig werden koennte, wenn Du spaeter versuchst die Kosten welche VOR der Gewerbeanmeldung angefallen sind, entsprechend steuerlich geltend zu machen.

Anders herum: spricht was dagegen, spaetestens VOR der ersten Aktion (Inverstments) welche im Bezug zum Gewerbe steht, den Schein zu holen?

Gruss
Yam
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon fjm am 21.07.2009, 08:37

yam hat geschrieben:Anders herum: spricht was dagegen, spaetestens VOR der ersten Aktion (Inverstments) welche im Bezug zum Gewerbe steht, den Schein zu holen?


Hallo Yam,
Ich würd spontan sagen "nix", aber wer weiss, ob ich nicht einfach aktuell noch zu wenig Ahnung habe um das Themengebiet zu überblicken...daher frage ich so unbedarft in die Runde :-)

Besten Gruß
Johannes
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon solianer am 23.07.2009, 22:54

vor einer gewerbeanmeldung sind verschiedene faktoren zu prüfen:
- bei aktivitaeten unter 16 stunden die woche, muss kein gewerbe angemeldet werden.
- die IHK fragen, ob für die ausgeübte tätigkeit die "gewerbeordnung" zuständig ist, oder die richtlinien für "freie berufe" oder "künstler" greifen.
eine andere sache sind die steuern
-umsatzsteuer - erst ab 17.500 € umsatz
- für die ordnungsgemäße abführung der steuern auf die erzielten einkünfte ist die beantragung einer "steuernummer" für einkommen aus nebenberuflicher tätigkeit zu beantragen.
diese steuernummer muss auf allen ausgestellten rechnungen stehen - wichtig auch hier sind die gesetzlichen vorgaben für rechnung gem. § 14 UStG!!! :!:
investitionen vor ausübung der tätigkeit werden m.E. anerkannt.
viel erfolg
:)
solianer
 
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon yam am 24.07.2009, 15:00

Hallo Solianer,

Du hast die Sarkasmus-Tags vergessen. So geschrieben koennte man das ernst nehmen. Und das waere u.U. fatal!

Selbstverstaendlich ist das mit den Stunden Quatsch. Sowohl die Anzahl als auch die Begrenzung an sich.
Umsatzsteuer (manche reden auch von Mehrwertsteuer) ist natuerlich auch schon bei 1 Euro Umsatz zu entrichten - aber man koennte ja mal versuchen, mit dem FA diese 17.500 Euro durchzusetzen :D (was Du meinst, ist wohl die Gewerbesteuer).
Ob Investitionen anerkannt werden? UU. ja, wenn der Sachbearbeiter nicht seinen schlechten Tag hat. Ansonsten dazu vielleich ein Auszug:

Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.
Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach
dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.


Sogar auf dem Formular fuer die Gewerbeanmeldung steht auch noch, dass die Anzeige der Taetigkeit eben selbst noch nicht zum Beginn berechtigt (wenn z.B. noch Genehmigungen usw. benoetigt werden).

Gruss
Yam
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon mgb-consulting am 24.07.2009, 16:32

... 17.500€ Umsatzsteuer >>??>> Gewerbesteuer

Hallo ...

ich beziehe mich einmal auf die beiden o.g. Stichpunkte aus dem vorangegangenen Posting.

Solianer meint mit den 17.500€ die Kleinunternehmerrregelung, die einem Kleinunternehmer (<= 17.500€ Umsatz im vorangegangenen Jahr und <= 50.000€ Umsatz im laufenden Jahr) erlaubt, die Umsatzsteuer nicht ausweisen zu müssen, im Gegenzug darf er allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen.

Der dauerhafte Kleinunternehmer (nie mehr als 17.500€ Umsatz) kommt nach derzeitiger Gesetzeslage niemals in die Problematik der Gewerbesteuer, denn er liegt stets unter dem Freibetrag von 24.500€.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon yam am 26.07.2009, 20:20

Hallo!

Jaja, mein ungesichertes Halbwissen :?
Fuer mein klugsch... Posting wollte ich mich entschuldigen, :oops:
und fuer die Aufklaerung bedanken!

Gruesse
Yam
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Re: Wann Gewerbe anmelden: Businessstart Ende d. Jahres

Beitragvon solianer am 27.07.2009, 18:22

hallo yam
es ist keine entschuldigung notwendig. das forum lebt von mitteilungen. nur durch das mutige mitteilen der eigenen ansicht, bzw. kenntnis, können unklarheiten erkannt und bessere antworten erfolgen. :roll:
und allen ist geholfen. :wink:
beste grüße
solianer
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