Vom Einzelunternehmer zum e.K.

Vom Einzelunternehmer zum e.K.

Beitragvon reaper am 21.06.2011, 04:08

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Hallo,

ich bin Student und betreibe Nebenbei ein Webhostingunternehmen. Dieses wirft im Monat 300 - 400 € ab.
Derzeit bin ich Einzelunternehmer, habe also nur einen Gewerbeschein. Da mein Umsatz unter 17.500 € liegt falle ich unter die Kleinunternehmerregelung.
Ich würde mich nun aber gerne ins Handeslregister eintragen lassen und somit den Zusatz e.K. bekommen.
Kann mir einer sagen, was mich dann für mich ändern würde?
Derzeit muss ich am Jahresanfang eine EüR an das FA senden, das war's eigentlich . Wenn ich nun ein e.K. bin, bin ich dann auch automatisch Umsatzsteuerpflichtig? Reicht als e.K. eine EüR einmal im Jahr? Gibt es sonst noch weitere Verpflichtungen?

Danke im Voraus für Hilfe :)
reaper
 
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Re: Vom Einzelunternehmer zum e.K.

Beitragvon Hamburger am 21.06.2011, 19:44

Nehmen Sie mir die Nachfrage nicht übel: Wenn Sie nicht wissen, was sich ändert, warum wollen Sie sich dann ins Handelsregister eintragen lassen? Was ist Ihre Motivation?
Hamburger
 
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Re: Vom Einzelunternehmer zum e.K.

Beitragvon reaper am 21.06.2011, 19:49

Damit ich als Zahlungsart Paysafecard anbieten kann.
Dazu benötige ich einen Eintrag im Handelsregister. (Soweit ich das auf der PSC Seite verstanden habe)
reaper
 
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Re: Vom Einzelunternehmer zum e.K.

Beitragvon jschnitzler am 02.07.2011, 11:11

reaper hat geschrieben:Damit ich als Zahlungsart Paysafecard anbieten kann.
Dazu benötige ich einen Eintrag im Handelsregister. (Soweit ich das auf der PSC Seite verstanden habe)


Das stimmt soweit ich weiß nicht.

Hatte damals einen Mandanten der als Einzelunternehmer für die Paysafecard freigeschaltet wurde.

Darüber hinaus kann ich nur empfehlen, nicht in Handelsregister zu gehen, nur um Paysafecard anbieten zu können. Da halte ich die mit der Eintragung verbundenen Aufwände für zu hoch, gemessen an der Akzeptanz der Paysafecard.
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