ich bin Student und betreibe Nebenbei ein Webhostingunternehmen. Dieses wirft im Monat 300 - 400 € ab.
Derzeit bin ich Einzelunternehmer, habe also nur einen Gewerbeschein. Da mein Umsatz unter 17.500 € liegt falle ich unter die Kleinunternehmerregelung.
Ich würde mich nun aber gerne ins Handeslregister eintragen lassen und somit den Zusatz e.K. bekommen.
Kann mir einer sagen, was mich dann für mich ändern würde?
Derzeit muss ich am Jahresanfang eine EüR an das FA senden, das war's eigentlich . Wenn ich nun ein e.K. bin, bin ich dann auch automatisch Umsatzsteuerpflichtig? Reicht als e.K. eine EüR einmal im Jahr? Gibt es sonst noch weitere Verpflichtungen?
Danke im Voraus für Hilfe