Verlegung der Betriebsstätte / Wohnortwechsel

Verlegung der Betriebsstätte / Wohnortwechsel

Beitragvon MSGm26 am 08.05.2008, 07:32

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Guten Morgen.

Ich habe vor kurzem meinen Wohnort gewechselt. Mit diesem Umzug hat sich auch das Gebiet in dem ich gewerblich tätig bin geändert (Versicherungsvermittler nach §34d).

Zum Thema Gewerbeummeldung habe ich jetzt einige Fragen.

1. Das ich das Gewerbe jetzt zwingend bei der neuen Stadtverwaltung anmelden muss ist richtig, oder?

2. Wie läuft dieser "Ummeldeprozess" ab? Erst das Gewerbe bei der alten Gemeinde abmelden und dann komplett bei der neuen Stadtverwaltung anmelden?

3. Auch die zuständige IHK hat sich verändert. Muss ich auch dort tätig werden oder laufen diese Änderungen automatisch mit der an/ummeldung des Gewerbes ab?

4. Finanzamt: Gleiche Frage wie Punkt 3.

Ich hoffe hier die erhofften Antworten zu bekommen.

Viele Grüße
MSGm26
 

Beitragvon BBG am 08.05.2008, 07:50

Hey,

1. Wenn du umziehst, musst du auch dein Gewerbe ummelden,

2. genau so - bei vielen Gemeinden findest du die Infos, was du für die Ummeldung mitbringen musst, auf der Homepage, mit ein bisschen Glück gibt es da auch das passende Formular zum Download. Wenn nicht, einfach kurz bei der Stadtverwaltung anrufen und dich durchfragen. Das gleiche gilt für dei Anmeldung.

Grüße
BBG
BBG
 
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Registriert: 14.02.2006, 15:15

Beitragvon MSGm26 am 08.05.2008, 08:01

Vielen Dank für deine Antworten.

Die nötigen Formulare habe ich nun bei der alten Gemeindeverwaltung beantragt.

Wie sollte ich jetzt bei der Ummeldung von IHK und dem Finanzamt vorgehen?
MSGm26
 

Re: Verlegung der Betriebsstätte / Wohnortwechsel

Beitragvon mikedoesitall am 01.02.2010, 17:49

Guten Tag,

mein Anliegen:

Ich habe einen Businessplan zum Thema Outsourcing geschrieben und darauf mein Unternehmen aufgebaut.
Nun musste ich voruebergehend ins Zielland, wo das Outsourcing stattfindet, weil mein erster Kunde, das erste projekt, vielerlei ungeahnte schwierigkeiten aufwies und sich die funtionalitaeten fuer die programmierer drastisch geaendert haben, ich bin nun seit projektbeginn und seit beziehung des gruendungszuschusses im projektzielland. das gewerbe ist nach wie vor in deutschland, es wird nach wie vor in deutschland die steuer erstellt und auch bezahlt.

gilt dies nun ueber eine dauer von fast einem jahr als Wohnortwechsel und muss ich dies angeben bei der frage danach, wenn es um die verlaengerung des gruendungszuschusses geht? haette ich an dieser stelle schon vorher angeben muessen? ich beabsichtige nicht meinen wohnort und den ort des angemeldeten gewerbes zu wechseln. ich werde auch nach projektende, das sich nun immer wieder aufgrund technischer und kultureller probleme nach hinten verschoben hat, wieder nach deuschland zurueckzukehren. Meine Arbeit im zielland, ausgaben, geschaeftskorrespondenzen, hotelrechnungen etc und die arbeit an dem Produkt hierzu lassen sich einwandfrei nachweisen.

vielen dank fuer eine rasche Antwort

Mfg

MDA
mikedoesitall
 
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Registriert: 01.02.2010, 17:34

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