ick nochmal,
nehmen wir mal an, person a(selbständig mit holz und Bautenschutz) geht zu person b(gas-wasser-installateur-meister) und bittet um arbeit, person b hat wiederum bei firma a(gas-wasser-installationsfirma) einen auftrag dort auszuhelfen wegen Mitarbeitermangel, person b sagt zu person a er möchte dort bitte aushelfen, person a hat in seiner reisegewerbekarte die eintragung das er installationsarbeiten ausführen darf,
ist person a jetzt ein subunternehmer und darf dort ohne eintragung in die handwerksrolle installationsarbeiten ausüben???
mfg