Neugründung

Neugründung

Beitragvon hathawaydavid am 28.05.2008, 15:33

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Stimmts das ich ein Gewerbe anmelden kann und damit kann ich dann sämtliche anderen Sachen auch machen darf die ein Gewerbe erfordern. z.B ebay Verkäufer und darf ein Inserat schreiben in dem ich Dienstleistungen anbiete
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Re: Neugründung

Beitragvon gruendungsberater24 am 27.09.2009, 13:26

dass man ein gewerbe anmeldet und sämtliche anderen sachen machen darf, stimmt natürlich nicht. In der Gewerbeanmeldung ist selbstverständlich anzugeben, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Sollten sich diese Tätigkeiten ändern, bzw. sollte man sein Leisotungsspektrum erweitern, ist auch eine Änerung der Gewerbeanmeldung nötig.
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Re: Neugründung

Beitragvon maltamasche am 29.09.2009, 20:03

Man wird in der regel auch den ebay-Verkäufer etwas näher spezifizieren müssen bei der Gewerbeanmeldung. Man kann sein Gewerbe ja auch ein wenig breiter angeben und eventuelle andere Erwerbe mit abdecken. Es ist keine Problem wenn im Gewerbe eine Dienstleistung mit drinsteht, die man dann aber nicht ausgeführt hat. Andersherum ist es aber ein Problem wenn man Tätigkeiten ausübt für die man kein Gewerbe angemeldet hat.
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