Re: Neugründung
von gruendungsberater24 am 27.09.2009, 13:26
dass man ein gewerbe anmeldet und sämtliche anderen sachen machen darf, stimmt natürlich nicht. In der Gewerbeanmeldung ist selbstverständlich anzugeben, welche Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Sollten sich diese Tätigkeiten ändern, bzw. sollte man sein Leisotungsspektrum erweitern, ist auch eine Änerung der Gewerbeanmeldung nötig.