Hallo,
ich hatte vor geraumer Zeit eine Ltd. gegründet und in Deutschland eine "Zweigniederlassung" errichtet. Leider verlief die Geschäftstätigkeit erfolglos, sodass ich gezwungen war die Zweigniederlassung zu schließen. Diese wurde bereits aus dem hisigen Amtsgericht ausgetragen und sämtliche bürokratischen Dinge für die Löschung in Deutschland sind erfolgt. Die Löschung der Zweigniederlassung ist abgeschlossen.
Momentan besteht die Gesellschaft noch immer in England.
1)
Wie kann ich diese austragen lassen? Kann der Löschungsantrag in deutscher Sprache erfolgen? (Welche Formulare sind notwendig, müssen schriften beglaubigt werden)
2)
Wo reiche ich den Antrag ein?
Ist für die Übermittlung der Schrift(en) ein Notar erforderlich? Wenn ja, kann das jeder beliebige Notar durchführen?
Bitte um Hilfe.