Installateur im Reisegewerbe

Installateur im Reisegewerbe

Beitragvon cooperraser am 02.08.2010, 12:32

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Hallo,
ich möchte meinen erlerneten Beruf des Gas-Wasser-Installateurs mit Gesellenbrief im Reisegewerbe ausführen,
das heist in etwa das ich zu kleinen GW-Firmen gehe und nach Arbeit frage, in etwa wie ein Subunternehmer die Arbeit dann ausführe,
Laut IHK-Merkblätter kann man alle zulassungspflichtigen Handwerke über ein Reisegewerbe ausführen.
das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 27.09.2000 (Az.: 1 BvR 2176/98) stimmt dem auch zu.
Eine Anwältin der IHK meinte das ich es nicht machen darf da ich bei Firmen nachfrage und dieses als arbeitssuchend gelten würde. Natürlich bin ich arbeitssuchend, jeder Selbständige ist Arbeitssuchend.
In der Gewerbeordnung konnte ich auch nichts gegenteiliges herrauslesen.

hat von euch infos dazu???
mfg
cooperraser
 
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Re: Installateur im Reisegewerbe

Beitragvon garbs am 03.08.2010, 22:57

cooperraser hat geschrieben:Hallo, ich möchte meinen erlerneten Beruf des Gas-Wasser-Installateurs mit Gesellenbrief im Reisegewerbe ausführen, das heist in etwa das ich zu kleinen GW-Firmen gehe und nach Arbeit frage, in etwa wie ein Subunternehmer die Arbeit dann ausführe, Laut IHK-Merkblätter kann man alle zulassungspflichtigen Handwerke über ein Reisegewerbe ausführen. das undesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 27.09.2000 (Az.: 1 BvR 2176/98) stimmt dem auch zu. Eine Anwältin der IHK meinte das ich es nicht machen darf da ich bei Firmen nachfrage und dieses als arbeitssuchend gelten würde. Natürlich bin ich arbeitssuchend, jeder Selbständige ist Arbeitssuchend. In der Gewerbeordnung konnte ich auch nichts gegenteiliges herrauslesen. hat von euch infos dazu??? mfg


Servus,

als Handwerker ist nicht die IHK sondern die HWK für dich zuständig. Als Handwerker musst du dich in die Handwerksrolle eintragen lassen, wenn du in DE als selbständiger Unternehmer in einem "Meisterberuf" gewerblich tätig werden willst. Wer seine persönliche "Arbeitskraft" einem Unternehmen zur Verfügung stellt ist i.d.R. sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Sogenannte "Subunternehmerverträge" werden von den Sozialversicherungsträgern sehr genau unter die Lupe genommen. Scheinselbständigkeit ist hier ein Schlagwort, da i.d.R. dem Auftraggeber sofort ein Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen wird, der empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Speziell die Baubranche mit ihren Haupt- und Nebengewerken ist hier sehr stark betroffen. Weil grade eben hier auch sehr viel Schindluder getrieben wird.

Deine Absichten in allen Ehren, aber wenn du den Meister nachholen würdest, dich im Anschluß daran mit einer eigenen Firma selbständig machst, ein paar Männer oder Frauen einstellen würdest und alle Kosten, Risiken und Abgaben des Handwerksunternehmers tragen müsstest - wie würdest du dann diese Frage beantworten?

Wie überbrückst du die Zeit zwischen deinen "Aufträgen", wenn du mal nicht nahtlos von einem "Auftraggeber" zum nächsten wechselst?

Ich weiß, ich bin neugierig... :wink:
garbs
 
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