Heimbüro anmeldepflichtig?

Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon Kati_Gast am 29.05.2009, 07:28

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Hallo,

ich habe vor kurzem mit einem Partner ein Unternehmen gegründet (GmbH). Für dieses haben wir keine gemeinsamen Büroräume angemietet, da wir an unterschiedlichen Standorten sitzen. Ich arbeite in meiner Privatwohnung, in der ein Arbeitszimmer eingerichtet wurde.
Dieses Arbeitszimmer soll zukünftig regulär via Mietvertrag an die GmbH vermietet werden. Die Nutzung als Büroraum ist auch mit dem Vermieter abgestimmt.

Meine Frage: Muss bei der Stadt / Bauamt o.ä. ein Antrag gestellt werden, dass der Wohnraum bzw. ein Zimmer der Wohnung als Heimarbeitsplatz/Arbeitszimmer/Büroraum genutzt werden darf?
Wenn ja, wie sieht der Prozess aus? Welche Kosten und welcher Aufwand kommt dort auf mich zu? Und: kann ich Probleme bekommen, weil ich das nicht bereits vor dem Start gemacht habe?

Achja: Das Büro wird nicht für Kundenkontakte o.ä. genutzt. Es geht nur um einen reinen Computerarbeitsplatz, ein Schild am Briefkasten und die Angabe der Adresse auf meiner Visitenkarte etc.

Vielen Dank vorab für die Antworten!
Kati_Gast
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Re: Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon garbs am 29.05.2009, 18:24

Servus,

wo ist denn laut Handelsregister der Sitz der GmbH? An dieser Anschrift? Ja, dann musst du zum Gewerbeamt an deinem Firmensitz und eine Gewerbeanmeldung holen. Wenn du vom Vermieter das OK zur Büronutzung hast, war's das für dich schon. Das mit dem Antrag und dem Bauamt ist nur für den Eigentümer relevant, darum kümmert sich nicht der Mieter. Bezüglich der Auflagen gibt es keine einheitliche Regelung. Das macht jede Kommune wie es ihr grad passt, scheint mir.
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Re: Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon Kati_Gast am 04.06.2009, 15:56

Hallo garbs,

vielen Dank für Deine schnelle Info. War in den letzten Tagen nicht im Heimbüro sondern geschäftlich unterwegs, deshalb melde ich mich erst jetzt wieder.

Der Hautpsitz unserer GmbH liegt in einer anderen Gemeinde (dort wo mein Partner sitzt). Dort haben wir auch das Gewerbe angemeldet. Meine Heimadresse geben wir aber auch als offiziellen Geschäftssitz an. Meinst Du, ich sollte vorsichtshaber auch hier beim Gewerbeamt noch einmal nachfragen?

Liebe Grüße
Kati
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Re: Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon garbs am 05.06.2009, 19:37

Kati_Gast hat geschrieben:...der Hautpsitz unserer GmbH liegt in einer anderen Gemeinde (dort wo mein Partner sitzt). Dort haben wir auch das Gewerbe angemeldet. Meine Heimadresse geben wir aber auch als offiziellen Geschäftssitz an....


Servus,

dir ist schon klar, dass der Sitz der GmbH im Handelsregister eingetragen ist? Diese Adresse (und keine andere) ist der offizielle Geschäftssitz. Alles andere ist vorspielen falscher Tatsachen. Deine Mitbewerber (und ihre Anwälte) freuen sich sicherlich schon drauf, wieder einen Konkurrenten abzumahnen.

Wenn die GmbH von dir ein Büro anmietet, in dem du deine Geschäftstätigkeit ausübst ist das i.O. - ist aber nicht der Sitz der Gesellschaft. Auch keine Niederlassung. Einfach nur ein Büro. Ein Firmenschild am Briefkasten zeigt nur dem Postler, wo er die Briefe reinschmeißen kann und nicht, wo der Geschäftssitz ist.

Wenn du den Geschäftssitz tatsächlich bei dir haben willst, solltest du eine Sitzverlegung beim Notar anmelden (wird im Handelsregister eingetragen). Und dann brauchst du auch einen neuen Gewerbeschein.

...guckst du hier: mini-gmbh-gruenden-und-fuehren-unternehmergesellsc-f53/recht-geschaeftsadresse-domizil-handelsregister-t3585.html - da ist evtl. was für dich mit dabei!
Zuletzt geändert von garbs am 06.06.2009, 19:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon Kati_Gast am 06.06.2009, 12:34

Hallo garbs,

habe mich wohl missverständlich ausgedrückt und die Begrifflichkeiten unsauber verwendet. Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen. Am Hauptsitz der Gesellschaft, die auch im HR angegeben ist, ist auch das Gewerbe gemeldet. Meine Adresse wird als Niederlassung angegeben.

Viele Grüße
Kati
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Re: Heimbüro anmeldepflichtig?

Beitragvon garbs am 06.06.2009, 19:51

Servus,

ja - dann reicht ein Besuch beim Gewerbeamt und eine einfache Gewerbeanmeldung (hier: Anmeldung einer Zweigniederlassung). :D
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