Gewerberechtl. Umstellung KG/GmbH & Co KG

Gewerberechtl. Umstellung KG/GmbH & Co KG

Beitragvon riese am 30.03.2010, 12:54

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Hallo,

ein Handwerksbetrieb wird von einer gewöhnlichen KG betrieben. Komplementär ist der Handwerksmeister, der auch als Gewerbetreibender eingetragen ist.

Jetzt soll aus der bestehenden KG eine GmbH & Co KG werden, indem die GmbH als Komplementärin eintritt und der bisherige Komplementär Kommanditist wird.

Was ist gewerberechtlich zu veranlassen? Was ist mit der Handwerksrolle? Die Firma (KG) bleibt ja die selbe (ändert nur ihren Namen).

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: Gewerberechtl. Umstellung KG/GmbH & Co KG

Beitragvon ebi am 01.04.2010, 08:27

Dabei ist zu bedenken, dass die Haftung begrenzt wird. Das sollten Sie mit evtl. Gläubigern klären.
Wenn der Komplementär der Meister ist, müssen Sie als Handwerker mit ihm einen Anstellungsvertrag schließen oder einen anderen bei der Handwerkskammer melden.
ebi
 
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Re: Gewerberechtl. Umstellung KG/GmbH & Co KG

Beitragvon riese am 19.04.2010, 06:49

Hallo Ebi,

verstehe ich das so, dass der Handwerksmeister zwingend bei der KG angestellt sein muss - es also nicht reicht, wenn er GF der geschäftsführenden KG ist?

Die Haftungsbeschränkung dürfte nicht das Problem sein, da die Betriebseinnahmen nahezu zu 100% aus Bareinnahmen bestehen und der Betrieb daher schuldenfrei ist.

Gruß
Rainer
riese
 
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