Hallo,
ein Handwerksbetrieb wird von einer gewöhnlichen KG betrieben. Komplementär ist der Handwerksmeister, der auch als Gewerbetreibender eingetragen ist.
Jetzt soll aus der bestehenden KG eine GmbH & Co KG werden, indem die GmbH als Komplementärin eintritt und der bisherige Komplementär Kommanditist wird.
Was ist gewerberechtlich zu veranlassen? Was ist mit der Handwerksrolle? Die Firma (KG) bleibt ja die selbe (ändert nur ihren Namen).
Gruß
Rainer